Mahnung fälliger Forderungen
Mahnungen werden für Forderungen erstellt, deren Zahlungsfrist überschritten ist und für die kein Zahlungseingang gebucht werden konnte. Die ausgewiesenen Mahngebühren und eventuell berechneten Säumniszuschläge richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderungen. Mit jeder Mahnung wird ein vorgedruckter Überweisungsträger verschickt, der für die Zahlung verwendet werden sollte.
Kontakt
Telefon | 0611 31-5063 |
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Telefax | 0611 31-6928 |
E-Mail-Adresse | zahlungsinfowiesbadende |
Rechtsgrundlagen
- Hessische Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVKostO)
Hinweise
Bankverbindung der Landeshauptstadt Wiesbaden:
IBAN: DE10 5105 0015 0100 0000 08
BIC: NASSDE55XXXX