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Mahnung fälliger Forderungen

Mahnungen werden für Forderungen erstellt, deren Zahlungsfrist überschritten ist und für die kein Zahlungseingang gebucht werden konnte. Die ausgewiesenen Mahngebühren und eventuell berechneten Säumniszuschläge richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderungen. Mit jeder Mahnung wird ein vorgedruckter Überweisungsträger verschickt, der für die Zahlung verwendet werden sollte.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-5063
Telefax 0611 31-6928

Rechtsgrundlagen

  • Hessische Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVKostO)

Hinweise

Bankverbindung der Landeshauptstadt Wiesbaden:

IBAN: DE10 5105 0015 0100 0000 08
BIC: NASSDE55XXXX