Einzahlung auf städtische Konten
Die Landeshauptstadt Wiesbaden erhebt finanzielle Forderungen für kommunale Leistungen. Dies sind Grund-, Gewerbe-, Hunde-, Spielapparate- und Zweitwohnungsteuer und Dienstleistungen wie Mieten, Pachten, Fehlbelegungsabgabe, Kindergartenbeiträge sowie diverse Gebühren/Entgelte.
Zahlungen zugunsten der Landeshauptstadt Wiesbaden werden unter dem auf dem Bescheid / der Rechnung angegebenen Buchungszeichen erfasst. Das Buchungszeichen ist als Verwendungszweck bei der Überweisung mit anzugeben. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Forderungen zur Fälligkeit bei der Bank abgerufen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-5063 |
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Telefax | 0611 31-6928 |
E-Mail-Adresse | kassen-und-steueramtwiesbadende |
Hinweise
Bankverbindung der Landeshauptstadt Wiesbaden:
IBAN: DE10 5105 0015 0100 0000 08
BIC: NASSDE55XXX