Sprungmarken

Profil 

Das Amt für Ausbildungsförderung Wiesbaden ist mit der Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für den Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden beauftragt. BAföG-Anträge können nicht nur von Studentinnen und Studenten, sondern auch von Schülerinnen und Schüler gestellt werden.

Die örtliche Zuständigkeit ist wie folgt festgelegt:

  • bei Studierenden in der Regel die Studentenwerke der jeweiligen Hochschule
  • beim Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte abhängig vom jeweiligen Staat
  • für Schüler/-innen an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt am Ort der Ausbildungsstätte
  • andere ledige Schüler/-innen beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt am Wohnort der Eltern oder des überlebenden Elternteils
  • ansonsten richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Schülers / der Schülerin selbst.

 

Der BAföG-Höchstbetrag wird mit Ausnahme der Förderung bei Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen und entsprechenden Praktika komplett als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Ob der volle Bedarfssatz oder ein Teilbetrag als Förderung bewilligt wird, hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ab. Nicht nur von den eigenen, sondern in den meisten Fällen auch von den Einkommensverhältnissen der Eltern und bei Verheirateten von denen des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin.

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats. Zu empfehlen ist, sich schon frühzeitig über die Förderungsmöglichkeiten im konkreten Fall zu informieren und BAföG-Anträge zu stellen, damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann. Ein Antrag kann nur schriftlich gestellt werden. Dafür sind die entsprechenden Formblätter vorgesehen.

Vor der eigentlichen Antragstellung beziehungsweise bei einem Erstantrag ist es sinnvoll, die BAföG-Beratung beim Amt für Ausbildungsförderung in Anspruch zu nehmen. Hier bekommen Sie Antwort auf Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag und erhalten auch Informationen über den zum 01.04.2001 eingeführten Bildungskredit, das Ausfstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG/ „Meister-BAföG) und weitere Förderungsmöglichkeiten von Aus- und Weiterbildungen.

Eine persönliche Beratung in unserem Amt für Ausbildungsförderung und die Entgegennahme von Anträgen und Unterlagen ist nur während der Sprech- und Servicezeiten möglich.

Zusätzliche Informationen