Weltkulturerbe
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2005 regte der damalige Landeskonservator in Ruhe, Prof. Dr. Gottfried Kiesow, Verfasser des Buches »Das verkannte Jahrhundert. Der Historismus am Beispiel Wiesbaden« (2005), eine Bewerbung Wiesbadens um Aufnahme in die UNESCO-Liste der Stätten des Weltkulturerbes an. Er begründete dies mit dem Argument, Wiesbaden sei »ein herausragendes Stadtdenkmal des Historismus« und verfüge über eine Vielzahl herausragender Bauten des Klassizismus, des »Romantischen Historismus«, der Gründerzeit und des Späthistorismus.
Die Stadt folgte seinen Anregungen und richtete 2006 eine »Stabsstelle Weltkulturerbe« ein, um das langwierige Bewerbungsverfahren vorzubereiten. Zwei Gutachten, die 2008 von international anerkannten Experten eingeholt wurden, um die Chancen Wiesbadens – zunächst auf Aufnahme in die sogenannte Tentativliste – weiter auszuloten, führten im Jahr darauf zu einer neuen Begründung für die Bewerbung: Nicht mehr der Historismus, sondern Wiesbadens Rolle als Kurstadt, als einer von mehreren »Salons d’Europe« und sogenannten Bühne der Gesellschaftskur, sollte fortan im Mittelpunkt stehen.
Das zweigleisige Verfahren sah eine serielle Bewerbung von 16 Mitgliedern unter Federführung Tschechiens sowie eine nationale Bewerbung vor, die 2012 über das Land Hessen eingereicht wurde. Nach einer Reduzierung des Bewerberfeldes schied Wiesbaden 2016 mit fünf weiteren Kandidaten aus dem Verfahren aus.