Landkreis Wiesbaden
Artikel
Nach der Annexion des Herzogtums Nassau durch Preußen 1866 wurde der neue Regierungsbezirk Wiesbaden (bestehend aus Nassau und der ebenfalls einverleibten Freien Stadt Frankfurt nebst einigen hessen-darmstädtischen Gebieten) in zwölf Landkreise eingeteilt. Die bisherigen nassauischen Ämter Wiesbaden, Hochheim, Höchst und Rödelheim bildeten vom 22.02.1867 an den Mainkreis. Sitz des Landratsamts war Wiesbaden, obwohl die Stadt selbst dem Kreis nicht angehörte. Im Zuge der Gebietsreform von 1885 (Gesetzessammlung Nr. 250, S. 198) wurden neue, kleinere Landkreise gebildet. Der bisherige Mainkreis wurde geteilt: Die ehemaligen Ämter Hochheim und Wiesbaden bildeten nun den neuen Landkreis Wiesbaden, die ehemaligen Ämter Höchst und Rödelheim den neuen Landkreis Höchst. Die zum Amt Hochheim gehörenden Dörfer Langenhain, Lorsbach und Marxheim gingen in den Landkreis Höchst über, die zuvor zum Amt Höchst gehörende Gemeinde Heddernheim und die Stadt Rödelheim zum Landkreis Frankfurt.
Aufgrund der Eingemeindungen von Biebrich, Schierstein und Sonnenberg 1926 und weiterer neun Gemeinden 1928 war der Landkreis Wiesbaden nicht mehr lebensfähig und wurde am 31.03.1928 aufgelöst. Die restlichen Städte und Gemeinden wurden Bestandteil des neu gegründeten Main-Taunus-Kreises. Landräte des Landkreis Wiesbadens waren Guido Maria Graf Matuschka-Greiffenklau, Georg Graf von Schlieffen, Günther von Hertzberg, Friedrich von Heimburg (danach Polizeipräsident von Wiesbaden) und Karl Joseph Schlitt.
Literatur
Henche, Albert: Der ehemalige Landkreis Wiesbaden. Ein Heimatbuch, Wiesbaden 1930 [S. 270–288].