Sprungmarken

Hessischer Datenschutzbeauftragter (HDSB)

Artikel

Das Hessische Datenschutzgesetz von 1970 reagierte auf die zunehmende Automatisierung der Datenverarbeitung. Um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regeln kontrollieren zu können, wurde die Institution des Hessischen Datenschutzbeauftragten (HDSB) geschaffen, Dienstsitz ist Wiesbaden. Bisherige Amtsinhaber waren Willi Birkelbach (1971–75), Prof. Dr. Spiros Simitis (1975–91), Prof. Dr. Winfried Hassemer (1991–96), Prof. Dr. Rainer Hamm (1996–99), Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz (1999–2003), Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (seit 2003).

Der Hessische Datenschutzbeauftragte wird für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Landtags vom Hessischen Landtag gewählt. Er ist als oberste Landesbehörde in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Eine Amtsenthebung des Datenschutzbeauftragten ist nur durch Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs möglich.

Zunächst hatte der Hessische Datenschutzbeauftragte ausschließlich die Aufgabe, die Einhaltung des Datenschutzes bei den öffentlichen Stellen des Landes Hessen zu überwachen. Im Frühjahr 2011 erweiterte der hessische Gesetzgeber jedoch den Zuständigkeitsbereich, indem er ihm auch die Kontrolle über die nicht öffentlichen Stellen mit Sitz in Hessen übertrug. Für diesen Bereich ist er auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Daneben berät er die Landesregierung sowie alle übrigen Daten verarbeitenden Stellen.