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Leichtweiß, Heinrich Anton

Leichtweiß. Heinrich Anton

Bäcker, Gastwirt, "Räuberhauptmann"

geboren: 29.12.1723 in Jungenheim (bei Sprendlingen)

gestorben: 12.03.1793 in Wiesbaden


Artikel

„...In dieser Felsenhöhle tief unter der Erde hat der berühmte und berüchtigte Heinrich Anton Leichtweiß, der verwegene Räuber und Wildschütz des Rheinlandes, gehaust. Noch heute strömen alle Fremden, welche den Kurort Wiesbaden besuchen, hinaus zur Leichtweißhöhle, zu der geheimnisvollsten Räuberhöhle der Welt..." So berichtete 1880 eine Leipziger Zeitung über die Leichtweißhöhle im Rabengrund, damals ein beliebtes Ausflugsziel für die Kurgäste.

Die Leichtweißhöhle bei Wiesbaden war jedoch keinesfalls der Unterschlupf – wie behauptet wurde – für eine ihm untergebene Räubertruppe oder als Lager von Diebesgutes. Das tatsächliche Leben von Heinrich Anton Leichtweiß sah ganz anders aus.

Heinrich Anton Leichtweiß verbrachte seine Kindheit und Jugend in Mensfelden, später in Ohren bei Kirberg im Taunus. Großvater, Vater und Bruder waren Jäger in Diensten adliger Herren wie des Limburger Barons von Hohenfeld und des Fürsten zu Nassau-Usingen. Leichtweiß erlernte das Handwerk des Bäckers und des Bürstenmachers. Auch erledigte er Dienste für die Familie von Hohenfeld.

Heinrich Anton Leichtweiß kam als junger Mann nach Wiesbaden. Am 20. September 1757 heiratete er Christiane Louise Nicolay, die Tochter des Schultheißen von Dotzheim. Das Paar lebte mit zwölf Kindern, von denen einige früh starben, in dem 300-Seelen-Dorf. Leichtweiß war Wirt des Gasthauses „Zum Engel", in dem sich auch das Backhaus der Gemeinde befand. Leichtweiß, der Ortsfremde, war manchen ein Dorn im Auge, zumal er es zu Wohlstand gebracht hatte. 1788 besaß er Äcker, ein Haus und die Wirtschaft, insgesamt ein schuldenfreies Vermögen von 4 000 Gulden. Er war auch als Gemeinde-Gelderheber tätig, d.h. er zog Gelder für die Kasse der Herrschaft ein.

Im April 1788 wurde ihm unterstellt, er sei in den Keller eines Anwesens „des Conrad Höhnen" eingebrochen, nachdem er dort mit „diebischen Instrumenten" angetroffen worden sei. Ein Einbruch, für den es keine vernünftige Erklärung gab. Es wurde auch nichts gestohlen. Leichtweiß wurde am 1. Mai 1788 verhaftet und in das Zuchthaus am Michelsberg eingeliefert. Ein solcher Fall hätte vor dem Oberamt verhandelt werden müssen. Das Hofgericht, eigentlich Berufungsinstanz, zog den Fall an sich, vermutlich auf Weisung des Fürsten Karl Wilhelm zu Nassau-Usingen. Nach dem Vorwurf des versuchten Einbruchdiebstahls wurde die Anklage aufgrund von Zeugenaussagen um „Wilddieberey" erweitert. Fürst Karl Wilhelm zu Nassau-Usingen verfügte sein Urteil eigenhändig auf die Akte des Hofgerichts. In seinen Augen war Leichtweiß „gewiss ein Wilddieb oder ein Wildbretsverkäufer". Er müsse in Wiesbaden an den Pranger neben der Rathaustreppe gestellt werden und habe ein Jahr im Zuchthaus zu schmoren. Das war in der Tat ein fürstlicher Willkürakt in der zu Ende gehenden Epoche des Absolutismus.

Der Angeklagte erfuhr von dem Urteil im Zuchthaus, nachdem er dort schon einige Monate gesessen hatte. Nach seiner Entlassung am 30. Oktober 1789 kehrte er nicht mehr zu seiner Familie nach Dotzheim zurück. Er nahm zu seiner Frau und seinen Kindern nie mehr Verbindung auf, sondern führte fortan mit seinen 66 Jahren ein „unstetes Leben" in den Taunuswäldern.

In der nach ihm benannten Höhle hatte er sich nach seiner Entlassung aus dem Zuchthaus versteckt. Hier brachte er sich für etwa zwei Jahre zeitweilig vor den Unbilden des Wetters und den Nachstellungen der fürstlichen Forstjäger in Sicherheit. Die Höhle wurde wohl durch Holzfäller 1791 entdeckt, die durch aufsteigenden Rauch auf sie aufmerksam geworden waren; der „Räuber Leichtweiß" war aber nicht da.

Im November 1791 wurde Leichtweiß im hessischen Amt Bergen aufgegriffen, das auf eine Strafverfolgung verzichtete. So wurde Leichtweiß erneut ins Zuchthaus nach Wiesbaden gebracht, ein anschließender Selbstmordversuch verhindert. Es fand keine Gerichtsverhandlung statt, weder vor dem Criminal- noch vor dem Hofgericht. Fürst Karl Wilhelm „löste“ das Problem am 29. Februar 1792. Er schrieb: Der Leichtweiß sei ein durch „eigene Schuld ins Elend geratener Spitzbub“. Selbst seine Familie wünsche, dass „er lebenslänglich arrestiert bleiben möge". Für diese Behauptung gab es keinen Anhaltspunkt.

Heinrich Anton Leichtweiß erfuhr nicht, dass er nach dem Willen des Fürsten bis zu seinem Tode im Kerker bleiben sollte. Monat für Monat stand in dem säuberlich geführten Aufsichtsbuch des Zuchthauses: „Verbrechen: pro furti" - wegen Diebstahls. Unter der Rubrik „Auf wie lange?" hieß es: „Steht noch in der Inquisition." Bis zuletzt lebte Leichtweiß in dem Glauben, es werde ein ordentliches Gerichtsverfahren geben, das seine Schuldlosigkeit feststellte. Der wohlhabende Engelwirt aus Dotzheim war ein gebrochener Mann.

Ab Mai 1792 findet sich unter „Arten der Arbeit" Monat für Monat die Eintragung: „Sitzt besonders und arbeitet nicht." Er brütete nur noch dumpf vor sich hin. Im Alter von 70 Jahren starb Leichtweiß im Zuchthaus. Seine Beerdigung kostete drei Gulden und 14 Albus (Weißpfennige). Davon entfielen auf den Sarg zwei Gulden. Die beiden Gefängniswärter erhielten „für die letzte Aufmachung, Grabmachen … einen Gulden 15 Albus". Begraben wurde Leichtweiß auf dem Schulberg außerhalb der Mauern des Friedhofs.

Literatur