Nutzungsbedingungen zur Nextcloud
- Allgemeines
Für die Durchführung sowie zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und zur Teamarbeit innerhalb der Schulgemeinde erhalten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie ausgewählte sonstige Mitarbeiter*innen an Schulen einen Zugang zur Nextcloud . Den Zugang zur Nextcloud stellt Ihnen das Medienzentrum Wiesbaden im Auftrag der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie im Auftrag der jeweiligen Schule zur Verfügung.
Nextcloud ist eine Open Source-Anwendung, die vom Medienzentrum Wiesbaden auf eigener Hardware in einem Wiesbadener Rechenzentrum betrieben wird.
- Geltungsbereich
Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Lehrkräfte, SuS sowie sonstige schulischen Mitarbeiter*innen mit Zugang zur Nextcloud (im Folgenden zusammenfassend als “Nutzende” bezeichnet).
Der Zugang kann über die Internetseite der jeweiligen Nextcloud der Schule erfolgen, die nach dem Muster aufgebaut ist https://schulname-cloud.wiesan.de oder über eine der Apps für mobile Endgeräte in den jeweiligen AppStores oder über die Apps für die Betriebssysteme Windows und MacOS.
- Funktionen
Der Zugang zur Nextcloud beinhaltet stets:
- ein persönliches Benutzerkonto
- Kontaktverwaltung
- eine Dateiablage einschließlich Funktionen zum Erstellen, Teilen und gemeinsamen Bearbeiten von Dokumenten
Nach Vereinbarung mit der jeweiligen Schule können auch weitere Funktionen in der Nextcloud enthalten sein wie beispielsweise:
- Kalender
- Aufgabenverwaltung / Projektplanung
- Fragebogen- / Formular-Editor
- Messenger (“Talk”)
- Fotoablage
Durch die stetige Weiterentwicklung der Nextcloud und verfügbarer Zusatzprogramme kann sich der Funktionsumfang zukünftig ändern. Neue Funktionen werden stets nur im Auftrag der jeweiligen Schule verfügbar gemacht, soweit es sich nicht um reine Updates bereits vorhandener Bestandteile der Nextcloud handelt.
- Allgemeine Rechte und Pflichten der Nutzenden
Die Nextcloud darf für die zuvor genannten Zwecke genutzt werden (siehe Abschnitt Allgemeines).
Ausgeschlossen sind folgende Nutzungen:
- rein private Zwecke
- Verwaltungshandlungen (betrifft nur Lehrkräfte)
- sonstige Nutzungen, die im Folgenden ausdrücklich ausgeschlossen werden (siehe Abschnitt Unzulässige Inhalte und Handlungen)
Der Zugriff auf die Nextcloud kann sowohl von schulischen als auch privaten Endgeräten aus erfolgen. Auch die Art der Netzwerk- bzw. Internetverbindung ist unerheblich, da der Verbindungsaufbau verschlüsselt erfolgt.
Personenbezogene Daten dürfen von Nutzenden nicht in der Nextcloud gespeichert oder verarbeitet werden (siehe EU-Datenschutzgrundverordnung Art. 4 (DSGVO)). Davon ausgenommen sind personenbezogene Daten, die zur Durchführung von Unterricht erforderlich sind. Die Nutzenden haben jedoch das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten (siehe DSGVO Art. 5).
Verschiedene Funktionen in der Nextcloud erlauben das Teilen von Inhalten, beispielsweise Dateien mit Dritten. Wenn Inhalte mit Dritten geteilt werden, ist darauf zu achten, dass weder personenbezogene Daten noch vertrauliche Inhalte mit Unbefugten geteilt werden, die kein Recht haben, diese Inhalte einzusehen.
- Unzulässige Inhalte und Handlungen
Nutzende haben jede Verwendung der Nextcloud zu unterlassen, die
- erkennbar geeignet ist, den Interessen oder dem Ansehen in der Öffentlichkeit der Schule, des Medienzentrums Wiesbaden oder der Landeshauptstadt Wiesbaden zu schaden,
- die Sicherheit der IT-Systeme zu beeinträchtigenoder zu umgehen oder
- gegen geltende Rechtsvorschriften – auch innerschulischer Art – verstößt.
Nutzende dürfen die Nextcloud insbesondere nicht zum Abruf, zur Speicherung oder zur Verbreitung von gegen persönlichkeits-, datenschutz-, urheber- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßende Inhalte verwenden.
Unabhängig von der gesetzlichen Zulässigkeit ist es Nutzenden im Rahmen der Verwendung der Nextcloud zudem verboten, verfassungsfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte willentlich oder wissentlich abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.
- Sicherheit
Passwörter müssen so sicher sein, dass sie nicht erratbar sind. Sie müssen aus mindestens 6 Zeichen bestehen und eine Zahl, einen Großbuchstaben und ein Sonderzeichen enthalten.
Die nutzende Person ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zur schulischen Nextcloud geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist die nutzende Person verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist das nicht möglich, ist eine die NextCloud administrierende Person in der Schule zu informieren.
Sollte die nutzende Person in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Die nutzende Person ist jedoch verpflichtet, den/die Eigentümer/in der Zugangsdaten oder eine die NextCloud administrierende Person zu informieren.
- Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Urheberrecht
Bei der Nutzung der schulischen Nextcloud sind die geltenden Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten.
Besondere Beachtung sollten die Schrankenregelungen in § 60 a Urheberrechtsgesetz (UrhG) zugunsten von Bildungseinrichtungen finden, die in gewissen Grenzen die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für Unterrichtszwecke gestatten.
Nutzende werden weiterhin auf die Möglichkeiten des Zitates im Urheberrecht verwiesen (§ 51 UrhG) sowie auf das Ende des urheberrechtlichen Schutzes 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Mitschöpfers (UrhG § 64). Auch hieraus können sich interessante Nutzungsmöglichkeiten von Material ergeben.
Werke, die zur freien Verwendung gekennzeichnet sind (beispielsweise mit sogenannten Creative Commons-Lizenzen), stellen eine weitere Nutzungsmöglichkeit in der Schule dar, hier sind die Bedingungen der Nutzungslizenz genau zu prüfen und zu beachten.
Zulässige Kopien aus Schulbüchern und vergleichbaren Materialien sind im “Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen” zwischen den Bundesländern und den zuständigen Verwertungsgesellschaften festgelegt und zu beachten.
Die Urheberrechte an Inhalten, welche Nutzende eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in der schulischen Nextcloud unberührt.
- Zuwiderhandlungen
Im Falle von Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kommen unter anderem folgende Konsequenzen in Frage:
- zeitweise oder dauerhafte Sperrung des Benutzerzugangs zur Nextcloud
- schulrechtliche Maßnahmen wie pädagogische oder Ordnungsmaßnahmen (betrifft SuS)
- dienstrechtliche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen (betrifft Lehrkräfte und sonstige schulische Mitarbeiter*innen)
Unabhängig davon werden strafrechtlich bedeutsame Verstöße stets zur Anzeige gebracht. Verstöße gegen andere Rechtsvorschriften können zur Anzeige gebracht werden.
Die Auswahl und Durchführung der zuvor genannten Konsequenzen wird zwischen Schule, Medienzentrum Wiesbaden und Landeshauptstadt Wiesbaden abgestimmt.
Version 1.1 vom 14. Okotber 2021
Das Dokument wurde erstellt unter Verwendung einer Vorlage von https://datenschutz-schule.info/ (Dirk Thiede) sowie unter Verwendung eines Auszugs aus dem Musterleihvertrag für digitale Endgeräte der Landeshauptstadt Wiesbaden. Wir bedanken uns für die Vorarbeit.