Einkauf von Apps aus Schulträger-Mitteln
Mit Budget-Mitteln des Schulträgers können Sie in 2 einfachen Schritten Apps kaufen.
Schritt 1:
- App-Bestellungen jederzeit beim MZ durch formlose Mitteilung in Textform möglich.
- Mitteilung muss durch SL oder mit SL im CC erfolgen.
- Mitteilung muss Apps und Zahl der Lizenzen präzise benennen, am besten mit Link zum AppStore.
- Die Schule trägt gemäß HSchG § 83 und § 83a die datenschutzrechtliche Verantwortung. Der durch die SSÄ verbindlich vorgegebene Datenschutzprüfprozess ist einzuhalten. Dazu gehört, dass die Schule eine unterschriebene Nutzungsempfehlung aus der App-Prüfliste der SSÄ der Bestellung beilegen muss. Die schulischen Datenschutzbeauftragten haben Zugang zu dieser Liste.
Schritt 2:
- Das MZ kauft die Apps und weist sie im MDM der Schule zu. Kalkulieren Sie bis zu 1 Woche Zeit ein.
- Das MZ sendet der Schule eine Rechnung.
Alternativer Weg für Schulen, die selbständig einen Apple School Manager-Account nutzen, sowie Mitverwaltungsrechte in Jamf School haben:
- Guthaben erwerben und Konto aufladen. Gutscheinkarten aus Einzelhandel sind nicht nutzbar. Guthabenerwerb läuft über Fachhändler, z.B. den TeacherStore.
- Im SAP zu finden unter: Alpha Computer Sales GmbH; GP-Nr. 1387623, E-Mail: teacherstoreacsgroupde
- Apps im VPP-Store kaufen und in Jamf School den iPads zuweisen.
Ansprechpartner für Rückfragen
Technik / Mobile Device Management:
Daniel Ruppert (Medienzentrum Wiesbaden)
Dennis Burg (Medienzentrum Wiesbaden)
Organisatorisches:
Michael Elster (Medienzentrum Wiesbaden)
10.000-Euro-Erlass / SSA:
Tobias Deitrich (SSA RTWI)
Datenschutzunterstützung Schule am SSA:
Gernot Besant (Gesamtleitung des DSU-Teams; Gernot.Besantkultus.hessende)
Torsten Wies (Ansprechpartner für Schulen in Wiesbaden; torsten.wieskultus.hessende)