Einkauf von Apps aus Landesmitteln
Die Verwendung der Landesbudgets ist über den 10.000-Euro-Erlass in 3 einfachen Schritten möglich.
Schritt 1:
- Unterlagen zum 10.000 EUR-Erlass des SSA lesen (per Mail am Jahresanfang).
- Gewünschtes Budget für App-Käufe ins Formular eintragen.
- Genehmigung des Antrags durch SSA abwarten.
Das SSA informiert das MZ selbständig über die avisierten App-Budgets.
Schritt 2:
- App-Bestellungen nach SSA-Genehmigung jederzeit beim MZ durch formlose Mitteilung in Textform möglich.
- Mitteilung muss durch SL oder mit SL im CC erfolgen.
- Mitteilung muss Apps und Zahl der Lizenzen präzise benennen, am besten mit Link zum AppStore.
- Die Schule trägt gemäß HSchG § 83 und § 83a die datenschutzrechtliche Verantwortung. Der durch die SSÄ verbindlich vorgegebene Datenschutzprüfprozess ist einzuhalten. Dazu gehört, dass die Schule eine unterschriebene Nutzungsempfehlung aus der App-Prüfliste der SSÄ der Bestellung beilegen muss. Die schulischen Datenschutzbeauftragten haben Zugang zu dieser Liste.
Letzter Termin für App-Bestellungen beim Medienzentrum ist der 30. September.
Schritt 3:
- Das MZ kauft die Apps und weist sie im MDM der Schule zu. Kalkulieren Sie bis zu 1 Woche Zeit ein.
- Das MZ rechnet direkt mit dem SSA ab, wie in den Unterlagen zum 10.000 EUR-Erlass geschildert.
Ansprechpartner für Rückfragen
Technik / Mobile Device Management:
Daniel Ruppert (Medienzentrum Wiesbaden)
Dennis Burg (Medienzentrum Wiesbaden)
Organisatorisches:
Michael Elster (Medienzentrum Wiesbaden)
10.000-Euro-Erlass / SSA:
Tobias Deitrich (SSA RTWI)
Datenschutzunterstützung Schule am SSA:
Gernot Besant (Gesamtleitung des DSU-Teams; Gernot.Besantkultus.hessende)
Torsten Wies (Ansprechpartner für Schulen in Wiesbaden; torsten.wieskultus.hessende)