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Einkauf von Apps aus Landesmitteln

Die Verwendung der Landesbudgets ist über den 10.000-Euro-Erlass in 3 einfachen Schritten möglich.

Schritt 1:

  • Unterlagen zum 10.000 EUR-Erlass des SSA lesen (per Mail am Jahresanfang).
  • Gewünschtes Budget für App-Käufe ins Formular eintragen.
  • Genehmigung des Antrags durch SSA abwarten.

Das SSA informiert das MZ selbständig über die avisierten App-Budgets.

Schritt 2:

  • App-Bestellungen nach SSA-Genehmigung jederzeit beim MZ durch formlose Mitteilung in Textform möglich.
  • Mitteilung muss durch SL oder mit SL im CC erfolgen.
  • Mitteilung muss Apps und Zahl der Lizenzen präzise benennen, am besten mit Link zum AppStore.
  • Die Schule trägt gemäß HSchG § 83 und § 83a die datenschutzrechtliche Verantwortung. Der durch die SSÄ verbindlich vorgegebene Datenschutzprüfprozess ist einzuhalten. Dazu gehört, dass die Schule eine unterschriebene Nutzungsempfehlung aus der App-Prüfliste der SSÄ der Bestellung beilegen muss. Die schulischen Datenschutzbeauftragten haben Zugang zu dieser Liste.

Letzter Termin für App-Bestellungen beim Medienzentrum ist der 30. September.

Schritt 3:

  • Das MZ kauft die Apps und weist sie im MDM der Schule zu. Kalkulieren Sie bis zu 1 Woche Zeit ein.
  • Das MZ rechnet direkt mit dem SSA ab, wie in den Unterlagen zum 10.000 EUR-Erlass geschildert.

Ansprechpartner für Rückfragen

Technik / Mobile Device Management:

Daniel Ruppert (Medienzentrum Wiesbaden) 
Dennis Burg (Medienzentrum Wiesbaden)

Organisatorisches:

Michael Elster (Medienzentrum Wiesbaden)

10.000-Euro-Erlass / SSA:

Tobias Deitrich (SSA RTWI)

Datenschutzunterstützung Schule am SSA:

Gernot Besant (Gesamtleitung des DSU-Teams; Gernot.Besantkultus.hessende)

Torsten Wies (Ansprechpartner für Schulen in Wiesbaden; torsten.wieskultus.hessende)