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Einkauf von Apps aus Drittmitteln

Mit Drittmitteln - etwa über einen Förderverein - ist der Kauf von Apps in 2 einfachen Schritten möglich.

Schritt 1:

  • App-Bestellungen jederzeit beim MZ durch formlose Mitteilung in Textform möglich.
  • Mitteilung muss durch SL oder mit SL im CC erfolgen.
  • Mitteilung muss Apps und Zahl der Lizenzen präzise benennen, am besten mit Link zum AppStore.
  • Die Schule trägt gemäß HSchG § 83 und § 83a die datenschutzrechtliche Verantwortung. Der durch die SSÄ verbindlich vorgegebene Datenschutzprüfprozess ist einzuhalten. Dazu gehört, dass die Schule eine unterschriebene Nutzungsempfehlung aus der App-Prüfliste der SSÄ der Bestellung beilegen muss. Die schulischen Datenschutzbeauftragten haben Zugang zu dieser Liste.

Schritt 2:

  • Das MZ kauft die Apps und weist sie im MDM der Schule zu. Kalkulieren Sie bis zu 1 Woche Zeit ein.
  • Das MZ sendet dem Mittelgeber eine Rechnung.

Alternativer Weg für Schulen, die selbständig einen Apple School Manager-Account nutzen, sowie Mitverwaltungsrechte in Jamf School haben:

  • Guthaben erwerben und Konto aufladen. Gutscheinkarten aus Einzelhandel sind nicht nutzbar. Guthabenerwerb läuft über Fachhändler, z.B. den TeacherStore.
  • Im SAP zu finden unter: Alpha Computer Sales GmbH; GP-Nr. 1387623, E-Mail: teacherstoreacsgroupde
  • Apps im VPP-Store kaufen und in Jamf School den iPads zuweisen.

Ansprechpartner für Rückfragen

Technik / Mobile Device Management:

Daniel Ruppert (Medienzentrum Wiesbaden) 
Dennis Burg (Medienzentrum Wiesbaden)

Organisatorisches:

Michael Elster (Medienzentrum Wiesbaden)

10.000-Euro-Erlass / SSA:

Tobias Deitrich (SSA RTWI)

Datenschutzunterstützung Schule am SSA:

Gernot Besant (Gesamtleitung des DSU-Teams; Gernot.Besantkultus.hessende)

Torsten Wies (Ansprechpartner für Schulen in Wiesbaden; torsten.wieskultus.hessende)