Warnung vor Gefahren
Gemäß dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind die Städte und Gemeinden für die Vorhaltung und Wartung der benötigten Infrastruktur zur "Warnung der Bevölkerung" verantwortlich. In Wiesbaden wird diese Aufgabe von der Feuerwehr Wiesbaden übernommen.
Die Bürger Wiesbadens können auf verschiedenen Wegen gewarnt werden. Eine Warnung kann zum Beispiel bei großflächigen Bränden, dem Austritt chemischer Stoffe oder dem Fund und der Beseitigung von Kampfmitteln erforderlich werden. Wann und in welchem Umfang gewarnt wird, entscheidet die Einsatzleitung.
Aktuelle Gefahren – und Warnmeldungen, die einen großen Verbreitungsbedarf erfordern, werden über das Modulare Warnsystem des Bundes "MoWaS" (warnung.bund.de) verbreitet. Hiermit erreichen wir Nutzer der üblichen Warn-Apps wie NINA, KATWARN, HessenWARN, BIWapp. Zudem werden auf diesem Wege die Informationen direkt in Rundfunkanstalten übertragen. Daher ist es dringend anzuraten, eine dieser Warn-Apps auf Ihrem Smartphone zu installieren.
Bei drohenden Gefahren oder nach Eintritt eines Schadensereignisses kommt einer schnellen Warnung der Bevölkerung große Bedeutung zu. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben den von der Feuerwehr und anderen Organisationen vorgehaltenen mobilen Lautsprecheranlagen wird bei Bedarf ein Bürgertelefon eingerichtet.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden verfügt zusätzlich über ein flächendeckendes Sirenennetz. Die Auslösung der Sirenen erfolgt funkgesteuert durch die Zentrale Leitstelle. Die Sirenen werden zum Teil zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr und generell zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt und unterhalten.
Sirenensignale
Warnung der Bevölkerung
Eine Minute auf- und abschwellender Heulton.
Verhaltensweise:
- Sofort Türen und Fenster schließen
- Aufenthalt im Freien vermeiden
- Radio einschalten und auf Durchsagen achten
- Aktuelle Meldungen der Feuerwehr beachten unter www.feuerwehr-wiesbaden.de
- Nachbarn verständigen
- Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten
Alarmierung der Feuerwehr
Eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen.
Verhaltensweise:
Besondere Sorgfalt, auf Einsatzfahrzeuge achten
Entwarnung / Probe
Eine Minute durchgehender Dauerton
Verhaltensweise:
Entwarnung, Probeauslösung
Hintergrund
Nach § 3 (1) HBKG haben die Gemeinden die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall sicherzustellen. Nach dem Hessischem Katastrophenschutzkonzept des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) werden in Wiesbaden folgende Möglichkeiten genutzt:
- eine im Gemeindegebiet flächendeckende Sirenenbeschallung mit dem Signal "Eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen" (Feueralarm),
- in einigen Bereichen eine flächendeckende Sirenenbeschallung mit dem Signal "Eine Minute Heulton" (Warnung der Bevölkerung – Rundfunkgerät einschalten)