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Gefahrenverhütungsschauen

Durch das Sachgebiet Gefahrenverhütungsschauen (370310) wird die Sicherstellung der Gefahrenverhütungsschauen gemäß § 15 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) nach den Maßgaben der Verordnung über die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (Gefahrenverhütungsschauverordnung - GVSV) verantwortet.