Brandschutztechnische Einrichtungen und Unterlagen
Durch das Sachgebiet Brandschutztechnische Einrichtungen und Unterlagen (370330) werden die förmlichen Mitwirkungsakte im Sinne des § 70 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO), insbesondere gemäß der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) für brandschutztechnische Einrichtungen und Unterlagen, die von der Feuerwehr bedient bzw. verwendet werden sollen, verantwortet.