Hierfür gibt es keine Ausnahmegenehmigung!
Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten
- von Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten der Wiesbadener Umweltzone am 1. Dezember 2012 zugelassen worden sind
- von Touristen
- zur Arbeitsstätte (Ausnahme: Arbeitsbeginn / Arbeitsende zu Zeiten, in denen kein Öffentlicher Personennahverkehr angeboten wird)
- zu Einkaufs- oder Besuchszwecken
- zum Transport von Kindern zur Kita, Schule oder ähnlichem
- zum Besuch von Abendschulen, Universität oder ähnlichem
- zur privaten Pflege von Angehörigen, die in der Umweltzone leben
- von Beschäftigten mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 Meter von der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar).