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Wann kann eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone beantragt werden?

Eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Umweltzone kann gewährt werden, wenn alle nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden:

  1. Das Kraftfahrzeug wurde vor dem 1. Februar 2013 auf den Fahrzeughalter zugelassen.
  2. Eine technische Nachrüstung des Kraftahrzeugs, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nicht möglich.
  3. Dem Halter des Kraftfahrzeugs steht für den beantragten Fahrtzweck kein anderes auf ihn zugelassenes Kraftfahrzeug, das die Zugangsvoraussetzungen einer Umweltzone erfüllt, zur Verfügung.
  4. Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Nichtzumutbarkeit werden die Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung (ZPO) angewendet, die anerkannte Einkommensgrenzen darstellen, mit denen ein Lebensunterhalt für eine Person nebst unterhaltspflichtigen Personen (inkl. Miete & allen anderen Kosten) bestritten werden kann.
  5. Erfüllung eines bestimmten Fahrtzweckes (betrifft Bewohner oder Gewerbetreibende, die außerhalb der Umweltzone Wiesbaden gemeldet sind)

Wann gilt eine Fahrzeugersatzbeschaffung als nicht zumutbar?

Die wirtschaftliche Zumutbarkeit für eine Fahrzeug-Ersatzbeschaffung ist abhängig vom Einkommen des Fahrzeughalters.

Bei Annahme eines pfändbaren Betrages von 100 Euro als Grenze würden nach der Pfändungstabelle vom 1. Juli 2015 die Grenzeinkommen für die Zumutbarkeit einer Fahrzeugersatzbeschaffung bei folgenden Beträgen liegen:

  • nicht unterhaltspflichtige Personen 1.220,00 Euro
  • mit einer unterhaltspflichtigen Person 1.680,00 Euro
  • mit zwei unterhaltspflichtigen Personen 1.960,00 Euro
  • mit drei unterhaltspflichtigen Personen 2.270,00 Euro
  • mit vier unterhaltspflichtigen Personen 2.660,00 Euro

Bei Gewerbetreibenden ist durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Ersatzfahrzeugs wirtschaftlich nicht zumutbar ist und zu einer Existenzgefährdung führen würde.           

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

  • Antrag mit ausführlicher  Begründung, warum die Umweltzone befahren werden muss.
  • Kopie des Fahrzeugscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Aktuelle Herstellerbescheinigung (alternativ: Bescheinigung einer Fachwerkstatt oder einer Technischen Prüfstelle), dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Aktuelle Einkommensnachweise bzw. eine begründete Bescheinigung eines Steuerberaters bei Gewerbetreibenden, dass der Kauf eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  • Ein formloses Gutachten, analog eines Oldtimergutachtens, sofern der Tag der ersten Zulassung mindestens 27 Jahre zurückliegt.

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