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Gutachten zur urkundlichen Ersterwähnung

Der Ort Auringen, heute ein Stadtteil von Wiesbaden, wird zum ersten Mal in einer Urkunde vom 13. März 1252 erwähnt.

Es geht dabei um den Schiedsspruch der Mainzer Richter in einem Streit zwischen dem Mainzer Kloster Sankt Jakob und Gottfried von Biegen. Genannt werden dabei unter anderen Einkünfte zu Auringen ("Urungen").

Wenig später im Jahr 1257 wird in gleicher Sache erneut entschieden, wobei wieder Auringen ("Urungen") genannt ist. Gedruckt sind die Urkunden bei W. Sauer, Nassauisches Urkundenbuch 1, Wiesbaden 1886 - Seite 357 Nummer 573 und Seite 395 folgende,  Nummer 656 .

Die beiden angesprochenen Urkunden sind nur abschriftlich in einem Kopialbuch des Klosters Sankt Jakob zu Mainz überliefert. Dieses Kopialbuch wurde von dem bekannten Gelehrten Franz Joseph Bodmann aus Mainz um 1800 abgeschrieben. Das Kopialbuch soll sich später im Besitz des Kiedricher Pfarrers Johannes Zaun (1884 gestorben) befunden haben und ist seitdem verschollen.

Bodmann ist ein bekannter Urkundenfälscher. Es gilt daher der Grundsatz, dass alle nur von Bodmann überlieferten Quellen besonders sorgfältig zu prüfen sind. Im Fall der beiden angesprochenen Urkunden bestehen nach übereinstimmender Auffassung der Literatur jedoch keine Bedenken. Hierzu ist als letzte Arbeit der Aufsatz von Otto Renkhoff und Helmut Dauber heranzuziehen : Zur nassauischen Ortsgeschichte: Auringen. In: Nassauische Annalen 108, 1997, Seite 299. Dort ist auch die einschlägige Literatur angeführt.

Nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand ist Auringen somit zum Jahr 1252 erstmals urkundlich genannt.

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