Rahmenplanung Schiersteiner Hafen, Ostteil
Der Planbereich "Schiersteiner Hafen, Ostteil" hat eine besondere Bedeutung als Bindeglied zwischen der gewerblichen Nutzung entlang der Rheingaustraße und der Wohnnutzung der "Hafenstadt" im Westen. Die hohe Standortqualität direkt an der Hafenpromenade stellt für Firmen des Büro- und Dienstleistungssektors einen interessanten Ansiedlungsgrund dar.
Die herausragende Lage mit direktem Bezug zum Wasser bietet sich auch besonders für die Entwicklung von Freizeit- und Erholungsflächen an. Ein wichtiges Ziel ist die Fortführung der Uferpromenade, die den vielen Besuchern des Schiersteiner Hafens zu Gute kommt, die das "mediterran" anmutende Ambiente aufsuchen und ihre Freizeit rund um den Schiersteiner Hafen genießen. Für die Erholung suchenden Besucher bietet sich von dem Wanderweg über die vorgelagerten Auen eine wunderbare Aussicht auf den Rhein und auf den Hafen.
Die weitere Entwicklung am Schiersteiner Hafen hin zu Wohnen, Freizeit und Arbeiten soll durch die standortgerechte Neuordnung und Weiterentwicklung der vorhandenen gewerblichen Bau- und Nutzungsstruktur fortgesetzt werden. Verträgliche Gewerbebetriebe, insbesondere Büros und Verwaltungen für das Dienstleistungsgewerbe, sollen dort neu angesiedelt werden.
Als Rahmenbedingungen fließen bei dieser Planung auch viele Faktoren aus dem Umfeld ein:
- die Berücksichtigung der Nähe zur Autobahn A 643, die demnächst verbreitert wird, mit ihren Lärmauswirkungen;
- die Berücksichtigung der bestehenden Gewerbebetriebe;
- brachliegende oder nur teilweise genutzte Flächen bieten nicht ausgeschöpfte Standortpotentiale;
- die Erhaltung und Verbesserung der Wegebeziehungen im Plangebiet.
Bisherige Entwicklungen
Angrenzend an den Planbereich fanden bereits Entwicklungen statt, die einen tief greifenden Wandel des gesamten oben genannten Bereiches ankündigen. Wohn- und Freizeitnutzungen haben sich über die letzten Jahre zunehmend etabliert. Ein gutes Beispiel bildet die Hafenstadt mit ihren weißen Wohngebäuden und das neue Bürogebäude der Schufa.
Auf Grund seiner verkehrsgünstigen Lage mit direkter Anbindung an die Innenstädte von Wiesbaden und Mainz, der räumlichen Nähe zum Schiersteiner Ortskern und der damit einhergehenden Verknüpfung zu den bestehenden Infrastruktureinrichtungen, ist dieser Bereich für die Fortführung der bereits begonnenen hochwertigen Entwicklung sehr geeignet.
Historie
Die historische Betrachtung des Schiersteiner Hafens ergibt, dass dieser zunächst als Floßhafen und in der Folge überwiegend gewerblich und später auch militärisch genutzt wurde. Seit einiger Zeit ist eine starke Strukturveränderung zu erkennen, die von einem gewerblich geprägten Hafen hin zu mehr Freizeit- und Sporthafen führt. Mit der Aufgabe der Kaserne der Flusspioniere ergab sich die Gelegenheit zur Entwicklung eines ersten Wohnkomplexes direkt am Hafen.
Es zeigt sich, dass Wiesbaden an diesem Standort ein geeignetes Potenzial besitzt um die Nachfrage nach hochwertigen Standorten für "Leben", "Wohnen" und "Arbeiten" am Wasser zu befriedigen.
Aufgabe der Rahmenplanung
Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird diese Entwicklungstendenzen als Chance nutzen und für diesen Bereich neue Strukturen aufzeigen. Das Instrument der Rahmenplanung ist in diesem Zusammenhang geeignet, um selbstbindende Zielvorgaben für die weiteren Planungsschritte formulieren zu können.
Als Grundlage für die weiteren Entwicklungen wurde durch das Stadtplanungsamt ein erstes Konzept entwickelt. Dieses beinhaltet folgende Planungsziele:
- Weiterentwicklung der Bebauungs- und Nutzungsstruktur hin zu Freizeit und Erholung, Wohnen und Arbeiten;
- Ausbau der Uferpromenade;
- Integration des Raiffeisensilos als markante Landmarke und Stadtentree im grünen Naherholungsbereich direkt am Rheinufer und Hafen;
- Neubau des Wasser- und Schifffahrtsamtes und Renaturierung der verbleibenden Flächen auf der Bismarcksaue;
- Sicherung des Rheinuferweges im Sinne des Regionalparkkonzeptes.
Die städtebauliche Rahmenplanung "Schiersteiner Hafen, Ostteil" wurde mit Beschlussnummer 0434 am 21. September 2006 von Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen.