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Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31. Oktober 2019 die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für Wiesbaden beschlossen. Damit wird der mit der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts begonnene Weg für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung Wiesbadens in der wachsenden Metropolregion Rhein-Main fortgesetzt.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden ist aus dem Jahr 2003. Seitdem wurden zahlreiche Änderungsverfahren durchgeführt. Darüber hinaus sind Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen sowie aktuelle Rechtslagen notwendig. Zu den geänderten Rahmenbedingungen zählen die Anforderungen des Bevölkerungswachstums, der steigende Wohnraumbedarf und die Veränderungs- und Entwicklungsprozesse von Gewerbe- und Industriestandorten. Dabei sind Umweltbelange besonders zu berücksichtigen. Eine intensive Auseinandersetzung mit Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Integration des Landschaftsplans sind notwendig.

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans richtet sich nach den geltenden Normen des Baugesetzbuchs. Neben Beteiligungen der Öffentlichkeit werden ebenso die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbarkommunen in das Verfahren miteinbezogen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bildet den formellen Auftakt zu diesem Verfahren.

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