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Was ist ein Konzeptverfahren?

Im Konzeptverfahren gewinnt die beste Idee und nicht der höchste Preis.

Anlass

Steigende Bodenpreise und Mieten erschweren immer mehr Menschen in der Landeshauptstadt Wiesbaden die Suche nach Grundstücken und Wohnraum. Gleichzeitig sollen die Ziele des Klimaschutzes, der Ökologie, der nachhaltigen Mobilität und eines qualitätsvollen Städtebaus umgesetzt werden.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden möchte daher ausgewählte Grundstücke im städtischen Eigentum für qualitätsvolle städtebauliche Konzepte und gemeinschaftliche Wohnprojekte zur Verfügung stellen. Grundlage für die Vergabe im Konzeptverfahren sind festgelegte Qualitätskriterien und nicht das höchste Kaufangebot. Die Konzeptverfahren sollen sich sowohl an gewerbliche Gebietsentwickler beziehungsweise Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften als auch an Wohngruppen, Baugemeinschaften und Baugenossenschaften richten.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat daher 2019 durch einen politischen Beschluss grünes Licht für die Durchführung von Konzeptverfahren gegeben.

Qualitätskriterien

Natur und Umwelt

Hier stehen aktuelle und zukunftsweisende Energiestandards (BEG-Effizienzhaus und höher) sowie nachhaltige möglichst klimaneutral hergestellte und recycelbare Baustoffe im Vordergrund.

Städtebau

Im Vordergrund steht ein hoher Innovationsgehalt (u.a. Städtebau, Mobilität, Energie, Ökologie, Architektur) bei mittlerem Flächenkonsum. Es werden zukunftsweisende Mobilitätsangebote erwartet. Dabei sollen integrierte Angebote geschaffen werden, die über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus in das Quartier wirken. Gleiches gilt für Konzepte, die zur Belebung des Gemeinwesens beitragen.

Architektur

Erwartet wird eine hochwertige Gestaltung der Gebäude, die ein Vorbild und Impuls für die Wertigkeit des gesamten Quartiers sein soll. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Bebauungsplans und des Gestaltungshandbuches, soweit vorhanden, innovativ und qualitätvoll umzusetzen.

Wohnungspolitik

Gewünscht ist ein vielfältiges Angebot an geförderten und frei finanzierten Miet- und Eigentumswohnungen, innovativen Wohnformen und Integrationsprojekten. Preisgünstiger Mietwohnungsbau: Mietpreisbindungen (Einstiegsmieten für unterschiedliche Einkommensgruppen), Mietpreisobergrenzen, längere Bindungsfristen für öffentlich geförderte Wohnungen, Umwandlungsverbot in Eigentumswohnungen.

Nutzungsmix

Hier stehen die Nutzungsmischung und das entsprechende innovative Raumprogramm im Vordergrund (insbesondere die Erdgeschossnutzung und die Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Sharing-Angeboten, Öffnung zum Quartier und zur Nachbarschaft).

Ziele

Steigende Boden- und Mietpreise erfordern neben dem öffentlich geförderten Wohnungsbau weitere innovative Instrumente. Ziel des Konzeptverfahrens ist die Vergabe und aktive Steuerung von Grundstücken, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Wiesbaden - bzw. städtischer Gesellschaften - befinden, um bezahlbares, qualitätsvolles Bauen und Wohnen sowie eine lebendige Vielfalt in neuen und bestehenden Stadtquartieren zu erreichen.

Zum einen möchte die Landeshauptstadt Wiesbaden damit einen aktiven Beitrag zur Gestaltung städtebaulich, architektonisch, sozial, ökologisch und energetisch innovativer Wohnquartiere für alle Bevölkerungsgruppen leisten und insbesondere auch dem wachsenden Wunsch der Bevölkerung nach gemeinschaftlichem Wohnen Rechnung tragen.

Zum anderen wird in einer angespannten Immobilienmarktsituation, in der immer mehr Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Bau- und Wohnungsmarkt erschwert wird, die Möglichkeit eröffnet, nachhaltige und bezahlbare Wohn- und Lebenskonzepte zu realisieren und eine neue Form der Eigentumsbildung für private Bauherrinnen und Bauherren mittlerer Einkommensgruppen zu schaffen.

Die ausgewählten und angebotenen Grundstücke sollen nutzer- und nachfrageorientiert gestaltet werden, um das Spektrum städtischer Wohnformen zu erweitern. Die Landeshauptstadt Wiesbaden folgt damit den positiven Beispielen anderer Kommunen, in denen solche Wohnungsbauprojekte die sozialen und gemeinschaftlichen Verhältnisse in den Quartieren und das Wohnumfeld gestärkt und damit zum sozialen Zusammenhalt und zur Identifikation mit den neuen Quartieren beigetragen haben.

Beschlüsse

Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Wiesbaden haben am 31. Oktober 2019 beschlossen, ausgewählte städtische Grundstücke künftig im Konzeptverfahren zu vergeben:

  • an innovative Wohngruppen, Baugemeinschaften und Baugenossenschaften, an Wohnungsbaugesellschaften sowie an sonstige Bauträger und Projektentwickler
  • nach Qualitätskriterien 
  • zum Festpreis, im Rahmen eines Bestgebotsverfahrens - nach einer Verkehrswertermittlung  durch den Gutachterausschuss für den Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden – oder im Wege des Erbbaurechts 

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