Das Konzeptverfahren
Die steigenden Bodenpreise und Mieten erschweren zunehmend mehr Menschen in der Landeshauptstadt Wiesbaden die Suche nach Grundstücken und Wohnraum. Gleichzeitig sollen Ziele des Klimaschutzes, der Ökologie, nachhaltiger Mobilität und ein hochwertiger Städtebau realisiert werden.
Die Stadt Wiesbaden möchte daher ausgewählte Grundstücke, die sich in städtischem Besitz befinden, für qualitätsvolle städtebauliche Konzepte wie auch gemeinschaftliche Wohnprojekte zur Verfügung stellen. Grundlage der Vergabe im Konzeptverfahren sind festgelegte Qualitätskriterien und nicht das höchste Kaufangebot. Konzeptverfahren sollen sich sowohl an gewerbliche Gebietsentwickler bzw. Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften als auch an Wohngruppen, Baugemeinschaften und Baugenossenschaften richten.
Die Stadt Wiesbaden hat deshalb 2019 durch einen politischen Beschluss grünes Licht für die Durchführung von Konzeptverfahren gegeben.
Qualitätskriterien
Qualitätskriterien können
- städtebauliche Vorgaben und Mobilitätskonzepte,
- energetische und ökologische Konzepte,
- Nutzungskonzepte (Nutzungsmix, lebendige Nachbarschaften),
- Architektur, Baukultur, Denkmalschutz und Materialanforderungen
- wohnungspolitische Konzepte (Wohnungsmix, Angebote für spezielle Nutzergruppen, Bezahlbarer gebundener Wohnungsbau etc.)
sein.
Ziele
Die steigenden Boden- und Mietpreise machen es erforderlich, zusätzlich zu öffentlich gefördertem Wohnungsbau weitere innovative Instrumente anzuwenden. Ziel von Konzeptverfahren ist die Vergabe und aktive Steuerung von sich im Eigentum der Landeshauptstadt Wiesbaden - beziehungsweise städtischen Gesellschaften - befindlichen Grundstücken, um bezahlbares, kostengünstiges Bauen und Wohnen sowie eine lebendige Vielfalt in neuen und bestehenden Stadtquartieren zu erreichen.
Zum einen möchte die Landeshauptstadt Wiesbaden dadurch aktiv dazu beitragen, innovative städtebauliche, architektonische, soziale, ökologische und energetische Wohnquartiere für alle Bevölkerungsgruppen zu gestalten und insbesondere auch dem wachsenden Wunsch in der Bevölkerung nach gemeinschaftlichem Wohnen zu entsprechen.
Zum anderen wird in einer angespannten Immobilienmarktsituation, in der einer wachsenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Bau- und Wohnungsmarkt erschwert ist, die Möglichkeit eröffnet, nachhaltige und bezahlbare Wohn- und Lebenskonzepte zu realisieren und eine neue Form der Eigentumsbildung für private Bauherrinnen und Bauherren in mittleren Einkommensgruppen zu schaffen.
Die ausgewählten und angebotenen Flächen sollen auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer und die Nachfrage abgestimmt werden, um die Bandbreite städtischer Wohnformen zu erweitern. Damit folgt die Landeshauptstadt Wiesbaden den positiven Beispielen anderer Kommunen, in denen solche Wohnbauprojekte stärkend auf die sozialen und gemeinschaftlichen Verhältnisse in den Quartieren und auf das Wohnumfeld eingewirkt und damit zum sozialen Zusammenhalt und zur Identifikation mit den neuen Quartieren beigetragen haben.
Beschlüsse
Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Wiesbaden haben am 31. Oktober 2019 beschlossen, zukünftig ausgewählte städtische Grundstücke im Konzeptverfahren zu vergeben:
- an innovative Wohngruppen, Baugemeinschaften und Baugenossenschaften, an Wohnungsbaugesellschaften sowie an sonstige Bauträger und Projektentwickler
- auf der Grundlage von Qualitätskriterien
- zum Festpreis, im Zuge eines Bestgebotsverfahrens - nach einer vom Gutachterausschuss für den Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) durchgeführten Verkehrswertermittlung - oder im Wege des Erbbaurechts