Sozialhilfe
Mit den Hilfen des Sozialgesetzbuches Zwölfter Teil (SGB XII) –Sozialhilfe- werden Menschen unterstützt, die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden.
Grund für die Notlage können hohes Alter, Erwerbsminderung durch Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sowie auch besondere Schwierigkeiten in anderen Lebensbereichen sein.
Grund für die Notlage können hohes Alter, Erwerbsminderung durch Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sowie auch besondere Schwierigkeiten in anderen Lebensbereichen sein.