Rechtsgrundlagen
Antragsrecht
Informationsrecht
Der Magistrat muss den Ausländerbeirat in allen Angelegenheiten informieren, die für seine Aufgaben erforderlich sind.
Anhörungsrecht
Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung können in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten, die die Interessen der ausländischen Einwohner berühren, hören. Die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.
Vorschlagsrecht
Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Rederecht
Der Vorsitzende des Ausländerbeirates hat einen ständigen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung. Zu allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, hat er dort ein Rederecht.