Historie
Bereits im Mai 1964 beriet der Magistrat der Stadt Wiesbaden über die kulturelle Betreuung von Gastarbeitern. Die plötzliche Fürsorge für ausländische Mitbürger ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesrepublik Mitte der fünfziger Jahre auf Grund des beginnenden Arbeitskräftemangels mit einer offensiveren Anwerbepolitik begonnen hatte. So lebten schon im September 1970 insgesamt 17.165 Ausländer und Staatenlose in Wiesbaden, dabei handelte es sich bei 12.218 um so genannte Gastarbeiter. Durch diesen immer größer werdenden Bevölkerungsteil kam es hinsichtlich der Wohnungsbeschaffung zu schwerwiegenden Problemen (Mietwucher, menschenunwürdige Behausungen). Weitere Probleme waren beziehungsweise sind auch heute noch ungenügende Bildungsmöglichkeiten für Ausländer sowie sonstige Benachteiligungen, die aus der ständigen Konfrontation mit Vorurteilen und der damit zusammenhängenden Isolierung resultieren.
Durch den Magistratsbeschluss Nummer 837 vom 4. Mai 1964 wurde die Verwaltung beauftragt, den oben genannten Themenkomplex mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zu besprechen. Zu den Wohlfahrtsverbänden gehören Arbeiterwohlfahrt, Caritas Verband und Diakonisches Werk.
Der Einstieg in den großen Themenkomplex beschäftigte die politischen Gremien der Stadt sehr, was letztendlich wohl der Anlass für einen Antrag der FDP-Stadtverordnetenfraktion war. Mit diesem Antrag sollte geprüft werden, in welcher Form die ausländischen Arbeitnehmer in Wiesbaden an kommunalpolitischen Fragen beratend beteiligt werden können.
Am 9. Dezember 1970 beantragte die FDP-Stadtverordnetenfraktion die Einrichtung eines Beratungsdienstes für ausländische Arbeitnehmer. Bereits am 16. Dezember 1970 folgte die Magistratsvorlage zur Bildung eines Ausländerbeirates. Die Vorlage wurde im wesentlichen mit der sozialen und gesellschaftlichen Integration begründet.
Die vier Punkte dieser Magistratsvorlage wurden am 22. Dezember 1970 antragsgemäß angenommen. So verkündete der Magistrat in seinem Beschluss, dass ein Ausländerbeirat konstituiert werden soll, um einerseits den ausländischen Mitbürgern in der hessischen Landeshauptstadteine Stütze zu sein und andererseits die ausländischen Mitbürger bei der Lösung ihrer Probleme zur beratenden Mitwirkung heranzuziehen.
Einen Monat später, am 22. Januar 1971, wurden, da keine gesetzlichen Grundlagen für die bundesweite Einrichtung von Ausländerbeiräten vorhanden waren, dem Magistrat die vorläufigen Richtlinien für den Ausländerbeirat vorgelegt. Diese schrieben die Rechte und Pflichten des Ausländerbeirates Wiesbaden fest.
Anschließend wurden diese vorläufigen Richtlinien den Wohlfahrtsverbänden vorgelegt. Jede dieser Organisationen machte eine Reihe von Veränderungsvorschlägen. Hierbei soll erwähnt werden, dass die Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund den Ausländerbeirat seit seiner Gründung bis zum heutigen Tag unterstützend und kritisch begleitet haben.
Am 31. August 1971 beschloss der Magistrat – und am 9. September 1971 die Stadtverordnetenversammlung – über die "Ordnung für den Ausländerbeirat Wiesbaden". Zu den Aufgaben des Ausländerbeirats zählen unter anderem
- die Belange der Ausländer gegenüber den städtischen Körperschaften zu vertreten;
- beratend mitzuwirken bei der Lösung spezifischer Probleme von Ausländern,
- das Zusammenleben zwischen der Wiesbadener Bevölkerung und hier lebenden Ausländern zu pflegen und zu fördern.