FAQ - Mobilität
Bekommen Geflüchtete eine Fahrkarte für Bus und Bahn?
Neu ankommende Geflüchtete erhalten am Tag der Aufnahme in Wiesbaden eine Sammelfahrkarte um ihre anstehenden Behördengänge in den Folgetagen zu erledigen. Sie werden über den ÖPNV durch Sprachmittler aufgeklärt und sogenannte Guides anfangs begleitet. Diese Guides sind Geflüchtete, die bereits hier leben und gut orientiert sind.
Seitens der Landeshauptstadt Wiesbaden wird der Erwerb der Monatskarte (Sondermonatskarte, gültig in allen RMV-Verkehrsmitteln im Tarifgebiet 6500 Wiesbaden/Mainz in der 2. Klasse ohne Mitnahmeregelung) für Leistungsberechtigte über 15 Jahren in den Rechtskreisen Asylbewerberleistungsgesetzes, SGB XII und SGB II finanziell unterstützt.
Die Leistungsbeziehenden erhalten eine sogenannte Kundenkarte. Inhaber der Kundenkarte können die Monatskarte günstiger erwerben als nicht Leistungsberechtigte.
Im Regelbedarf ist "Verkehr" berücksichtigt. Es obliegt dann jedem am Ende selbst, ob er oder sie die ermäßigte Karte erwirbt oder nicht.
Zur Unterstützung der Mobilität der Geflüchteten sowie im Zuge der Gleichbehandlung aller leistungsbeziehenden erfolgt gilt die oben beschriebene Regelung in Wiesbaden für Leistungsbeziehende aller Rechtskreise.
Wo können Geflüchtete Fahrräder bekommen?
Fahrräder vermittelt neben engagierten Nachbarn in lokalen Initiativen der Verein Rückenwind – Fahrräder für Geflüchtete in Wiesbaden.
Wo können Geflüchtete die Verkehrsregeln lernen?
Schulungen werden in unregelmäßigen Abständen von verschiedenen Trägern angeboten. Entsprechende Angebote werden im Veranstaltungskalender auf diesen Seiten oder über den Sozialdienst Asyl bekannt gegeben. Fahrradkurse gibt es zum Beispiel beim ADFC. Diese werden gegebenenfalls auf deren Internetseite bekannt gemacht: