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FAQ - Gesundheit und psychosoziale Versorgung

Wo können sich Geflüchtete zum Corona-Virus bzw. zur COVID-19 Pandemie informieren?

Auf den Seiten der Landeshauptstadt Wiesbaden sind umfangreiche Informationen zum Corona-Virus und der aktuellen Lage zu finden. Sie betreffen Einschränkungen und Sonderregelungen, die zurzeit gelten. Diese Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Teilweise sind die Hinweise auch in verschiedenen Sprachen verfügbar. Unter folgenden Links gibt es diese Informationen:

Werden neu ankommende Geflüchtete medizinisch untersucht?

Ja. Bereits im Ankunftszentrum vor einer Zuweisung in die Gebietskörperschaften werden alle Geflüchteten untersucht und es wird falls erforderlich eine ärztliche Behandlung eingeleitet. Das künftig örtlich zuständige Gesundheitsamt wird bei Zuweisung der betreffenden Personen in die Kommune gegebenenfalls informiert, um eine Weiterbehandlung, insbesondere bei meldepflichtigen Erkrankungen, sicherzustellen.

Der Sozialdienst Asyl unterstützt bei Bedarf neu in Wiesbaden Angekommene zum Beispiel bei der Suche nach adäquater ärztlicher Versorgung.

Näheres unter dem nachfolgenden Link.


Erhalten die Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften eine psychologische Betreuung?

Ausschlaggebend dafür ist der individuelle Bedarf. Ansprechpersonen für die Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften sind die dort zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Sozialdienstes Asyl. Viele Schwierigkeiten und Probleme des Alltags können über diesen persönlichen Kontakt zu einer festen Ansprechperson bereits bearbeitet werden. Insgesamt stabilisierend können auch persönliche Beziehungen zu Ehrenamtlichen wirken, die sich als Patin oder Pate engagieren.

Eine weitergehende Beratung der Geflüchteten durch den Sozialdienst Asyl erfolgt beim Vorliegen erkennbarer oder geäußerter psychischer Beeinträchtigungen. Dort sind die in Wiesbaden und Umgebung existierenden Hilfemöglichkeiten bekannt (weitere Informationen auch unter der Frage "Wohin wendet sich eine geflüchtete Person, die unter psychischen Problemen leidet?"). Bei Bedarf können entsprechende Wege gewiesen und passende Hilfen initiiert werden.


Welche ärztlichen Hilfen können Geflüchtete in Anspruch nehmen?

Der Unterschied zu gesetzlich Versicherten macht sich am Rechtkreis fest. Gegenüber Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse (auch gegenüber den Leistungsbeziehern nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII) sieht das Asylbewerberleistungsgesetz (§§ 4 und 6) Einschränkungen in den ersten 15 Monaten vor. Abgedeckt sind aber unter anderem:

  • akute Erkrankungen und Schmerzzustände durch ärztliche beziehunsgweise zahnärztliche Behandlung einschließlich notwendiger Arzneien und Verbandsmittel
  • die Notversorgung mit Zahnersatz, wenn medizinisch unaufschiebbar,
  • Impfungen gemäß den Empfehlungen der Impfkommission,
  • die üblichen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt,
  • die Landeshauptstadt Wiesbaden übernimmt ferner freiwillig für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher die Kosten für Mittel der Familienplanung.


Weitere Informationen dazu auch unter nachstehendem Link der Landesärztekammer Hessen.


Bekommen Geflüchtete eine Krankenversichertenkarte?

Nach einem Aufenthalt von mehr als 15 Monaten können sich Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden und bekommen dann eine Krankenversichertenkarte.


Belasten Asylsuchende die gesetzlichen Krankenkassen?

Nein. Siehe Frage "Bekommen Geflüchtete eine Krankenversichertenkarte?". Kostenträger bleibt im dort geschilderten Fall weiter das Sozialleistungs- und Jobcenter, so dass dies nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft geht.


Werden Dolmetscherkosten übernommen?

Das ist stark vom Einzelfall und dem jeweiligen Beratungskontext abhängig. Ohne vorherige Prüfung der Notwendigkeit durch den Kostenträger (zum Beispiel dem Sozialleistungs- und Jobcenter) und einer vorherigen Kostenzusage ist das nicht der Fall.

Wohin wendet sich eine geflüchtete Person, die unter psychischen Problemen leidet?

Erste Anlaufstelle sollte bei akuten gesundheitlichen Problemen immer ein Arzt sein, schon um Krankheitsbilder abzuklären oder gegebenenfalls auch bestimmte physische Erkrankungen auszuschließen.

Sofern eine betroffene Person noch in der Zuständigkeit des Sozialdienstes Asyl lebt (siehe Frage "Erhalten die Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften eine psychologische Betreuung?"), sind die zuständigen Mitarbeitenden des Dienstes bei psychosozialen Problemlagen ebenfalls ansprechbar und helfen weiter.

Für die in Wiesbaden lebenden Geflüchteten gibt es mit "NeW Wiesbaden" zudem eine spezialisierte Anlauf- und Beratungsstelle für traumatisierte Geflüchtete. Diese, der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts und WIPSO-net geben Informationen zu Hilfen im psychotherapeutischen und psychiatrischen Bereich:


Gilt das Masernschutzgesetz auch für Geflüchtete?

Ja. Am 01. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Es betrifft auch Geflüchtete, wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften leben. Für Bewohnerinnen und Bewohner dort, die mindestens ein Jahr alt sind und alle, die nach 1970 geboren sind, gilt: Sie haben nach spätestens vier Wochen der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft den Impfschutz oder die Masern-Immunität nachzuweisen

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Gesundheit wiesbaden.de / Foto: Shutterstock
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