FAQ - Begegnung und Soziales
Wo können Geflüchtete Kontakt zu Einheimischen bekommen?
Wie kann ich jemandem direkt helfen, sich hier zurechtzufinden?
Eine sehr gute Möglichkeit der direkten und individuellen Hilfe sind Patenprojekte. In Wiesbaden haben sich unter dem Dach des Netzwerkes "Gemeinsam in Wiesbaden" verschiedene Organisationen zusammengefunden, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Begleitung auf Zeit in Tandemprojekten mit Geflüchteten organisieren, beraten und begleiten. Siehe auch:
Benötige ich, wenn ich ehrenamtlich helfe, eine spezielle Versicherung?
Eine zwingende Vorbedingung ist das nicht. Eine eigene Haftpflichtversicherung ist aber auch unabhängig vom ehrenamtlichen Engagement immer unbedingt empfehlenswert, da sie Schäden gegenüber Dritten – in der Regel auch im Ehrenamt - abdeckt. Gerade bei Personenschäden können Schadenshöhen entstehen, die existenzbedrohend sein können. Gegebenenfalls hat auch die Organisation oder der Verein, in dessen Auftrag gehandelt wird, entsprechende Vorsorge getroffen, wenn das Engagement dort verankert ist. Ein Unfallschutz bei Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist an bestimmte Voraussetzungen und Organisationsformen gebunden, die auf den Seiten der Unfallkasse Hessen (siehe Link unten) erklärt sind.
Das Land Hessen hat, falls keine Haftpflichtversicherung besteht oder in Fällen, wo diese nicht greift, mit einem Rahmenvertrag Vorsorge getroffen. Weitere Informationen dazu und zu einer persönlichen Beratung sind unter den folgenden Links erreichbar.
Wo finden Geflüchtete Anschluss an eine / ihre Religionsgemeinschaft?
Ich engagiere mich ehrenamtlich mit Geflüchteten in einer Gemeinschaftsunterkunft. Muss ich wegen des neuen Masernschutzgesetzes dabei etwas beachten?
Am 01. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Wer vor dem 01. Januar 1971 geboren ist muss als im Haus beschäftigte oder ehrenamtlich tätige Person keine Impfung gegen Masern oder eine Immunität gegen die Krankheit nachweisen. Alle Jüngeren – auch Ehrenamtliche – müssen den Nachweis erbringen, sobald sie regelmäßig und nicht nur für wenige Minuten im Haus einer Tätigkeit nachgehen.
Der Nachweis muss vor Beginn der Tätigkeit vorgelegt werden. Wer am 01. März 2020 bereits im Haus tätig war, hat den Nachweis bis spätestens 31. Juli 2021 nachzureichen. Die Vorgaben sind bindend.
In unserem (Sport-)Verein möchte eine geflüchtete Person gerne mitmachen. Bekommt sie oder bekommen wir dabei finanzielle Unterstützung?
Ja, es gibt Möglichkeiten der Unterstützung:
- Für junge Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kommen bei gleichzeitigem Bezug von Soziallleistungen die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) in Betracht. Weitere Informationen dazu gibt es hier:
- Unterstützung für die Integration von Geflüchteten jeden Alters in die Aktivitäten eines Sportvereines kann der jeweilige Verein formlos beim Sportamt der Landeshauptstadt Wiesbaden beantragen. Dazu können Mitgliedsbeiträge aber auch individuelle Bedarfe gehören. Auskünfte hierzu erteilt das Sportamt.