Nein zu geschlechtsdiskriminierender und sexistischer Werbung
Jeden Tag begegnet uns Werbung – ob auf dem Weg zur Arbeit, beim Lesen der Zeitung, beim Surfen im Internet, in den Sozialen Medien oder im Fernsehen. Mittels Werbung werden Botschaften transportiert, Lebensgefühle und Vorstellungen erzeugt und Idealbilder verbreitet. Die Gesellschaft wird stark durch mediale Bilder beeinflusst, Rollenbilder können hierdurch verfestigt und bei jungen Menschen gebildet werden.
Nach den Werbegrundsätzen des Rundfunkstaatsvertrags darf Werbung nicht die Menschenwürde verletzen und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung beinhalten oder fördern.
Leider sieht die Realität nach wie vor anders aus
Frauen werden oft in der Werbung auf bestimmte Klischees, Rollen oder Eigenschaften reduziert. Diese Entwicklung bestätigen auch die Auswertungen des Deutschen Werberates: Geschlechterdiskriminierende Werbung bildet nach wie vor den Hauptteil der Beschwerdefälle, die beim Deutschen Werberat eingehen. In 2020 war es fast die Hälfte aller Fälle.
Was heißt sexistische Werbung? Was ist sexistische Werbung?
Oft wird in der Werbung der Werbestrategie "Sex Sells" gefolgt, womit auch oft die Grenze zum Sexismus überschritten wird. Beispiele für sexistische Werbung aus den letzten fünf Jahren finden sich auf der Webseite zum Negativpreis der "Zornige Kaktus" von Terre des Femmes. Im letzten Jahr gab es hier so viele Einreichungen wie noch nie zuvor.
Der "Zornige Kaktus" wird an Unternehmen mit besonders frauenfeindlicher Werbung verliehen. Hier findet sich auch eine Checkliste mit Kennzeichen für frauenfeindliche sexistische Werbung, zum Beispiel Bilder und Texte beleidigen Frauen als Gruppe und stellen sie in abwertender Weise dar. Eine gute Übersicht und Möglichkeiten der Beschwerde gibt auch der vom Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg herausgegebene "Ein Ratgeber mit Beispielen zu diskriminierender Werbung und Adressen für Beschwerden", den Sie am Ende der Webseite als PDF-Dokument finden und der zum Download bereitsteht.
Was tun bei geschlechtsdiskriminierender und sexistischer Werbung
Diskriminierende und sexistische Werbung müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, aktiv zu werden: Wenn es um kommerzielle Werbung geht, entscheidet der Deutsche Werberat. Der Deutsche Werberat ist die Werbeselbstkontrolle in Deutschland. Hier können Beschwerden über das Beschwerdeformular abgegeben werden.
Es gibt eine Vielzahl an weiteren Beschwerdestellen, die unten auf der Seite aufgelistet werden. Auch können Sie das Kommunale Frauenreferat ansprechen, wenn Ihnen auf Werbeflächen in Wiesbaden diskriminierende sexistische Werbung auffällt. Hierzu nutzen Sie gerne das unten aufgelistete Kontaktformular und senden Sie hier bitte auch immer ein Bild des Beschwerdeobjekts und eine Angabe, wo Sie es in Wiesbaden entdeckt haben.
Negativpreis und Kampagnen gegen Sexismus und sexistische Werbung
Um Sexismus und die Diskriminierung von Frauen langfristig zu beenden und ein gleichberechtigtes Miteinander aller Geschlechter anzustreben, geht Terres de Femmes aktiv gegen frauenfeindliche Werbung vor. So wird seit Jahren der Negativ-Preis der "Zornige Kaktus" an Unternehmen mit besonders frauenfeindlicher Werbung verliehen.
Pinkstinks ist ein Magazin, Kampagnenbüro und eine Bildungsorganisation gegen Sexismus. Die Organisation setzt sich ein gegen starre Geschlechterrollen und Abwertung aufgrund von Geschlecht in Medien und Werbung.
Weitere Informationen
Wohin Sie sich mit Ihrer Beschwerde wenden können
- Deutscher Werberat zur Beschwerde über die Werbung von Firmen
- Deutscher Presserat zur Beschwerde über Zeitungen, Zeitschriften und redaktionelle Inhalte
- Ströer DERG media GMbH bei Werbeplakaten im Bereich der Deutschen Bahn und auf den Bahnhofsflächen
- Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (HR) zur Beschwerde über öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme
- Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) zur Beschwerde über öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), eine Einrichtung des Jugendmedienschutzes
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich mit Jugendmedienschutz in Onlinemedien befasst:
- Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ): Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- Jugendschutz.net ist ein wichtiger Akteur des Jugendschutzes im Internet. Hier werden Recherchen und Maßnahmen gegen Jugendschutzverstöße mit der Sensibilisierung von Anbietern, Eltern und Jugendlichen für Risiken kombiniert
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), freiwillige Altersfreigabeprüfungen von Filmen und anderen Trägermedien
- Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware (USK): bei Beschwerden zu Computerspielen etc.