Alleinerziehend in Wiesbaden - Rund ums Wohnen
Wohnungssuche
Um eine geeignete Wohnung auf dem allgemeinen (privaten) Wohnungsmarkt zu finden, empfiehlt es sich, für die Suche mehrere Möglichkeiten wie Zeitungsanzeigen, Internetplattformen oder Aushänge an "Schwarzen Brettern" etc. parallel zu nutzen.
Kommunaler Wohnungsservice
Bei geringem Einkommen können Sie sich auch für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) registrieren lassen. Das Angebot ist allerdings sehr begrenzt, sodass in der Regel längere Wartezeiten entstehen und gegebenenfalls nach Dringlichkeit - zum Beispiel Bedarf einer größeren Wohnung durch Geburt eines Kindes - vergeben wird.
Wohnen nach Trennung oder Scheidung
Die Frage, wer in einer gemeinsamen Wohnung bleibt oder auszieht, regelt grundsätzlich das Familiengericht, falls es privat zu keiner Einigung kommt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung stellen. Informationen zu den beiden Wiesbadener Frauenhäusern finden Sie über die beiden folgenden Links.
Bei ausgeübter oder angedrohter Gewalt können Sie aber auch Ihr Recht auf dauerhafte Zuweisung der Wohnung in Anspruch nehmen. In einer akuten Gewaltsituation wenden Sie sich über den Notruf an die Polizei, für eine längerfristige Lösung an eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt.
Drohende Wohnungslosigkeit
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, bietet das Unterbringungsmanagement des Sozialleistungs- und Jobcenters Beratung und ggfs. finanzielle Unterstützung an.
Ist der Wohnungsverlust unausweichlich oder sind Sie bereits obdachlos, können vorübergehend Plätze in Notunterkünften zur Verfügung gestellt werden. Wohnungsnotfallhilfe: wohnungsnotfallhilfenwiesbadende
Wohnangebote für Alleinerziehende
In Wiesbaden finden Sie auch (vorübergehende) spezielle Wohnmöglichkeiten für
Alleinerziehende oder Schwangere.
Anmerkung: Für eine Unterbringung in einer der genannten Einrichtungen wenden Sie sich an Ihre/n zuständige/n Berater-in im Amt für Soziale Arbeit.
Wohngeld
Als Mieter-in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss (Wohngeld) oder als Wohnungseigentümer*in (im selbst genutzten Wohneigentum) einen
Lastenzuschuss auf Antrag erhalten. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf dieser Website.
Anmerkung: Erhalten Sie staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II (SGBII) oder Sozialhilfe (SGBXII), so ist jedoch kein Wohngeldzuschuss möglich, da die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind.
Wohnungsmängel oder überhöhte Miete
Bei Wohnungsmängeln, die der Vermieter/die Vermieterin nicht beseitigt, kann Sie gegebenenfalls die kommunale Wohnungsaufsicht unterstützen.
Bei Verdacht auf eine überhöhte Miete finden Sie Ansprechpartner*innen
beim Kommunalen Wohnungsservice / Mietpreisüberwachung.