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FAQ: Geflüchtete aus der Ukraine

Hier finden Geflüchtete aus der Ukraine Antworten auf häufige Fragen.

Achtung! In Wiesbaden sind die Aufnahmekapazitäten derzeit alle ausgeschöpft. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen, die Aufnahme erfolgt grundsätzlich dort.

Antragstellung SGB II für Ukrainische Geflüchtete

Die Antragsaufnahme für Geflüchtete aus der Ukraine des Rechtskreises Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II) befindet sich in der Konradinerallee 11. Eine Vorsprache ist montags und mittwochs von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16 Uhr möglich sowie dienstags, donnerstags und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Die Antragsaufnahme nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) befindet sich in der Homburger Straße 29. Eine Vorsprache ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 14 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung möglich. Informationen zu älteren Geflüchteten erhalten Sie unter Punkt 15.


1. Wo muss ich mich in Wiesbaden anmelden / registrieren, wenn ich privat wohne?

Bitte melden Sie sich beim Bürgerbüro der Landeshauptstadt Wiesbaden an, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind. Vereinbaren Sie online oder telefonisch unter 0611 / 31-3344 einen passenden Termin. Nähere Informationen erhalten Sie im städtischen Bürgerbüro. Weitere Informationen erhalten Sie über das Infoblatt der Ausländerbehörde. Oder Sie wenden sich per E-Mail an das Postfach auslaenderbehoerdewiesbadende der Ausländerbehörde.

2. Muss ich mich in Wiesbaden anmelden / registrieren, wenn ich in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht wurde?

Bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt eine Sammelanmeldung durch das Aufnahme- und Unterbringungsmanagement.  Sie müssen sich nicht persönlich beim Bürgerbüro anmelden.

3. Ich besitze einen ukrainischen Aufenthaltstitel, bin aber keine Staatsbürgerin/kein Staatsbürger der Ukraine, was muss ich beachten?

Sie erhalten Informationen auf dem Infoblatt der Ausländerbehörde.

4. Ich benötige materielle und medizinische Unterstützung, an wen wende ich mich?

Die Antragsaufnahme für Geflüchtete aus der Ukraine des Rechtskreises Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II) befindet sich in der Konradinerallee 11. Eine Vorsprache ist montags und mittwochs von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16 Uhr möglich sowie dienstags, donnerstags und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Die Antragsaufnahme nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) befindet sich in der Homburger Straße 29. Eine Vorsprache ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 14 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung möglich. Informationen zu älteren Geflüchteten erhalten Sie unter Punkt 15.

5. Wo finde ich / meine Familienmitglieder eine Unterkunft in Wiesbaden?

Geflüchtete werden in den verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer aufgenommen und anschließend gemäß des sogenannten Königsteiner Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebietskörperschaften/ Kommunen der entsprechenden Bundesländer verteilt. Dies geschieht mittels einer Zuweisung für die Kommunen/Städte. Hierbei werden, sofern möglich, Familienbindungen beachtet.

Wenn zugewiesene Personen Wiesbaden erreichen und keinen privaten Wohnraum haben, werden sie durch das Aufnahmemanagement der Stadt Wiesbaden in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Diese befinden sich an verschiedenen Orten in der Landeshauptstadt.  

6. Ich habe ein Mietangebot für eine Wohnung erhalten, an wen leite ich es weiter?

Wenn Sie Sozialleistungen benötigen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, müssen Sie das Mietangebot zuerst durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter prüfen lassen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Das Formular "Mietangebot" finden Sie ganz unten auf dieser Seite, bei den Dokumenten als Download

7. Wo finde ich Hilfe von dem ukrainischen Konsulat?

Sie erreichen das Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt telefonisch unter 069-2972090 sowie per Mail an gc_defmfa.govua.

8. Wo erhalte ich Informationen und Unterstützung zu Corona-Maßnahmen, Tests und Impfungen?

Informationen zur Corona-Schutzmaßnahmen finden Sie unter www.wiesbaden.de/impfen und in Test- beziehungsweise Impfzentren der Stadt Wiesbaden.

9. Was muss ich beachten, um ein Bankkonto zu eröffnen?

Sie können mit einem gültigen ukrainischen Ausweisdokument und einer gültigen Meldebescheinigung bei einer Bank vorsprechen und ein Konto beantragen.

10. Wo melde ich mein Kind zum Schulbesuch/ im Kindergarten an?

Für die Schulanmeldung erhalten Sie Informationen beim Schulamt, aber auch Anmeldungen für Kindertagesstätten sind möglich.

11. Dürfen ukrainische Geflüchtete eine Beschäftigung aufnehmen?

Erst nach einer Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Erteilung einer Fiktionsbescheinigung dürfen Sie eine Beschäftigung aufnehmen. 

12. Ich habe ein Haustier mitgebracht, wo bekomme ich Hilfe bei der Unterbringung?

Eine Unterbringung mit einem Tier in einer Gemeinschaftsunterkunft ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an aufnahme-unterbringungwiesbadende, wenn Sie ein Tier haben.

13. Ich habe seelsorgerlichen Bedarf, an wen kann ich mich telefonisch wenden?

Die Telefonseelsorge "Doweria" ist in russischer und deutscher Sprache unter der Nummer 030 / 440308454 zu erreichen. Die Nummer ist rund um die Uhr besetzt.

Für Eltern in deutscher und englischer Sprache

  • Anonyme Telefonseelsorge: 0800/1110111 und 0800/1110222
  • Elterntelefon der "Nummer gegen Kummer": 0800/1110550
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800/2255530 oder Online-Beratung 

Werkzeuge gegen Stress

Für Kinder in deutscher und englischer Sprache - Kinder- und Jugendtelefon der "Nummer gegen Kummer": 0800/1110333 und Kinder- und Jugendtelefon: 116111.

Die Wiesbadener Stadtverwaltung stellt einen Online-Antrag für ukrainische Geflüchtete zur Verfügung, so ist eine Antragsstellung nun auch ohne Wartezeiten und Termin möglich.

14. Wie sind ukrainische Geflüchtete im Krankheitsfall abgesichert?

Beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)  wird Krankenhilfe gemäß § 4 AsylbLG gewährt. Die Krankenscheine werden automatisiert und frühzeitig per Post zugesendet.

Das bedeutet vom Ablauf,  

  • dass es je Quartal einen Krankenschein für niedergelassene Ärztin und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt
  • dass bei Hinzuziehung notwendiger Fachärztinnen und Fachärzte der die Ärztin und dem Arzt eine Überweisung ausstellen muss
  • dass Verordnungen vor Antritt der Behandlung genehmigungspflichtig sind. 

Mit der Bewilligung von laufenden Leistungen nach dem SGB II tritt für erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7 a SGB II noch nicht erreicht haben, die Pflichtversicherungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein.

Welche Freizeit- und Kulturangebote gibt es für ukrainische Geflüchtete?

Es gibt zahlreiche Freizeit- und Kulturangebote für ukrainische Geflüchtete. Eine Übersicht finden Sie in folgendem PDF.

15. Gibt es Leistungen für Ältere?

Leistungen nach dem SGB XII können Menschen erhalten, die bereits das Rentenalter erreicht haben.

Geflüchtete aus der Ukraine, die möglicherweise einen Leistungsanspruch nach dem SGB XII haben (Personen, die älter als 65 Jahre und zehn Monate sind) und bis zum 06. Mai 2022 bereits einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt hatten, haben ein Schreiben erhalten, das alle notwendigen Information zur Leistungsbewilligung - zuständiger Standort und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner - inklusive eines Kurzantrages enthält.

Seit dem 6. Mai 2022 gilt der Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch als Antrag auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII und wird entsprechend weitergeleitet.

Fragen zu einem möglichen Leistungsanspruch nach dem SGB XII können unter der Telefonnummer 0611 / 31-6169 geklärt werden.

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