Anlaufstelle zur Antragsaufnahme
Gemeinsame Anlaufstelle zur Antragsaufnahme in der Homburger Straße 29
Im Sozialleistungs- und Jobcenter der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde zum 4. Mai 2022 in der Homburger Straße 29 eine gemeinsame Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet, bei der unkompliziert und ohne vorherige Terminvereinbarung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen nach dem SGB II beantragt werden können.
Die in der Homburger Straße 29 in 65197 Wiesbaden ansässigen Service-Schalter nehmen zu folgenden Zeiten Anmeldungen zur Antragsaufnahme an:
- Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
- Freitag von 8 bis 11 Uhr
Sollten die zeitlichen Kapazitäten zur Antragsaufnahme von ca. 100 Anträgen pro Tag bereits vor 12 Uhr erschöpft sein, so erfolgt eine Schließung des Service-Schalters mit Verweis auf eine Vorsprache am nächsten Arbeitstag.
Bei der Vorsprache sind bitte vorhandene Pass- bzw. Ausweispapiere mitzubringen.
Des Weiteren sollten folgende Unterlagen für den SGB II-Antrag mitgeführt werden (sofern sie schon vorhanden sind):
- Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse bzw. Fiktionsbescheinigungen
- Nachweis über Kontoeröffnung oder Bankverbindung (EC-Karte)
- Mit der Bewilligung von laufenden Leistungen nach dem SGB II tritt für erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7 a SGB II noch nicht erreicht haben, die Pflichtversicherungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein. Es wird empfohlen, bereits vor der Antragstellung eine Krankenkasse zu wählen.
Aufgrund des großen Andrangs ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten um Verständnis.