Waldbrandgefahr - Warnstufe 4 Rot
Waldbrandgefahr - Warnstufe 4 Rot = Es sind weitere wichtige Maßnahmen erforderlich.
Bei der Warnstufe 4, der zweihöchsten Warnstufe, sind weitere wichtige Maßnahmen erforderlich.
Grünflächen
- Grillplätze und Feuerstellen im Wald und im gesamten Stadtbereich sind gesperrt, es finden Kontrollen durch die Forstbehörde und Stadtpolizei statt.
- Die ausgerufene Warnstufe gilt immer für eine Woche und wird mittwochs durch das Grünflächenamt bekannt gegeben.
- Hinweisbanner die auf ein sicheres Verhalten im Wald hinweisen, werden an den Haupteingängen der Grillplätze und Waldparkplätzen aufgehängt.
- Maßnahmen bei Verstoß - mit Hinweis auf die Kostenübernahe von Feuerwehreinsätzen
- Gaststätten und Kleingärten im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand dürfen kein Feuer und auch keine Pyrotechnik entzünden.
- Im Wald gilt das ganze Jahr ein Rauchverbot.
Öffentlichkeit
- Sollten sich Änderungen ergeben erfolgt eine Information an die Bevölkerung durch Presseartikel, wiesbaden.de und soziale Medien.
Veranstaltungen
- Ob öffentliche Veranstaltungen im Freien stattfinden dürfen, muss im Einzelfall durch die Ordnungsbehörde entschieden werden.
- Gas- oder Elektrogrills dürfen nur betrieben werden, wenn sie auf einem asphaltierten oder gepflasterten Untergrund stehen und mindestens ein Abstand von 2,5 Metern zu brennbaren Gegenständen - Gräser, Büsche, Bäume etc. - eingehalten wird.
- Neben Holzkohlegrills ist auch die Nutzung von sonstigen Hitzequellen - Fritteusen, Reiskocher etc. - auf Grasflächen verboten.
- In Pavillons oder Zelten ist das Grillen grundsätzlich untersagt.
- Jeder Koch-, Brat- oder Grillstand muss zusätzlich zu dem vorgeschriebenen 6-Liter Feuerlöscher einen Wasserfeuerlöscher 9-Liter oder alternativ einen gefüllten 10-Liter Wassereimer vorweisen.
- An allen weiteren Ständen sind gefüllte Wassereimer (10 Liter) zu positionieren.
- Food Trucks oder Anhänger mit festem Boden sind von der Regelung ausgenommen. Die Stellflächen der Food Trucks sind vor dem Befahren ausreichend zu bewässern.
- Die Stellflächen der Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind im Vorfeld ebenfalls ausreichend zu bewässern.
- Der Veranstalter hat in jedem Fall zusätzliche Löschmittel - Wasserfeuerlöscher 9-Liter, Gartenschläuche etc. - bereit zu halten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu wässern. Jedoch frühzeitig genug, damit der aufsteigende Wasserdampf die Besucher nicht unnötig kreislaufmäßig belastet.
Umwelt
- Keine gewollten Abbrände von Garrtenabfällen.
- Keine Genehmigung von Feuerwerken (Einzelfallentscheidung).