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Schulentwicklungsplanung (SEP)

Aufgabe des Schulträgers, also der Stadt Wiesbaden, ist es, mindestens alle fünf Jahre einen Schulentwicklungsplan vorzulegen. In diesem Plan soll der Bedarf an Schulplätzen und der Nachweis für diese Plätze nachvollziehbar dargelegt werden. Der aktuelle Schulentwicklungsplan wurde nach einem breiten öffentlichen Beteiligungsverfahren am 16. Dezember 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 4. Oktober 2023 vom Hessischen Kultusministerium genehmigt. Am 11. Juli 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung in Grundschulen und Förderschulen beschlossen. Dieser wird nun nach einer intensiven öffentlichen Beteiligung dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zur Genehmigung vorgelegt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist als Schulträger für die so genannten "äußeren Schulangelegenheiten" zuständig, also für Bau und Unterhalt der Schulgebäude und Außenanlagen, die Möblierung in den Klassenzimmern und für das nicht lehrende Personal wie zum Beispiel die Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie die Schulsekretärinnen. Das Hessische Schulgesetz sieht vor, dass der Schulträger mindestens alle fünf Jahre einen Schulentwicklungsplan aufstellt, in dem die Grundlagen für die Versorgung mit Schulplätzen beschrieben werden. Oder, wie es im Schulgesetz heißt: "Die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten, dass die personelle Ausstattung der Schulen im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes möglich ist" (§ 145 Abs. 3  HSchG). Mit dem Schulentwicklungsplan 2022-2026 wurde beschlossen, dass zukünftig alle drei Jahre eine Aktualisierung erfolgt. Unabhängig davon können Teilfortschreibungen erfolgen. Vorbereitende Arbeiten laufen bereits für den Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen.

Aktuell wurde die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für Grundschulen von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, der den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 zum Gegenstand hat.

Die Schulentwicklungspläne stehen am Ende der Seite zum Download bereit. Ansprechpartnerin für die Schulentwicklungsplanung ist im Dezernat für Finanzen, Schule und Kultur die Bildungsplanerin der Landeshauptstadt Wiesbaden, Gisela Oberkirch, gisela.oberkirchwiesbadende, Telefon 0611 314249.


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Schulentwicklungsplanung (SEP) in Wiesbaden wiesbaden.de / Foto: Shutterstock
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