Ausbildungsförderung
BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.
AFBG / Meister- BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Berufliche Aufstiegsfortbildungen, wie zum Beispiel Meisterkurse und andere vergleichbare Lehrgänge, können im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes(AFBG/Meister-BAföG) finanziell gefördert werden.
Bildungskredit
Mit dem Bildungskreditprogramm wird Studierenden und Schülerinnen und Schülern zur Ausbildungsfinanzierung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit neben oder zusätzlich zum BAföG zur Verfügung gestellt.
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit richtet sich an alle Studierenden, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren.
BAB - Berufsausbildungsbeihilfe
Auszubildenden in betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildung und Teilnehmer/-innen an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) finanzielle Unterstützung erhalten.