Sprungmarken

BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz

Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen und Vermögen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3623
 0611 31-4055
Telefax 0611 31-6073
Internet  BAföG-Antrag- BAföGdigital
 Erklärfilm - BAföGdigital
 Imagefilm - BAföGdigital

Unterlagen

Mitzubringen sind: Unterlagen zur Ausbildung und Einkommensteuerbescheide der Eltern, Elternteile und des Ehegatten / der Ehegattin aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes.

Hinweise

Sprechzeiten

Mittwochs von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00

Die Antragsformulare können beim Bundesministerium für Bildung und Forschung kostenlos heruntergeladen werden (siehe unten unter "Links"). Das Land Hessen bietet einen Online-Antrag zum BAföG und AFBG (Meister-BAföG).

Ähnliche Dienstleistungen