BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz
Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen und Vermögen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3623 |
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0611 31-4055 | |
Telefax | 0611 31-6073 |
E-Mail-Adresse | 116AfA-WiesbadenBafoeg-Hessende |
Internet | BAföG-Antrag- BAföGdigital |
Erklärfilm - BAföGdigital | |
Imagefilm - BAföGdigital |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Unterlagen zur Ausbildung und Einkommensteuerbescheide der Eltern, Elternteile und des Ehegatten / der Ehegattin aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes.
Hinweise
Sprechzeiten
Mittwochs von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00
Die Antragsformulare können beim Bundesministerium für Bildung und Forschung kostenlos heruntergeladen werden (siehe unten unter "Links"). Das Land Hessen bietet einen Online-Antrag zum BAföG und AFBG (Meister-BAföG).