1940: Deutsch-Französische Waffenstillstandskommission
In Wiesbaden tagte vom 30. Juni 1940 bis 1944 eine deutsch-französische Kommission, welche die Durchführung des Waffenstillstandsvertrages von Compiègne vom 22. Juni 1940 regeln und überwachen sollte.
Die Einsetzung der Kommission war in dessen Artikel 22 bestimmt worden: "Die Durchführung des Waffenstillstandsvertrages regelt und überwacht eine deutsche Waffenstillstandskommission, die ihre Tätigkeit nach den Weisungen des deutschen Oberkommandos ausübt. Aufgabe der Waffenstillstandskommission ist ferner, die erforderliche Übereinstimmung dieses Vertrages mit dem italienisch-französischen Waffenstillstandsvertrag sicherzustellen.
Die französische Regierung stellt zur Vertretung der französischen Wünsche und zur Entgegennahme der Durchführungsanordnungen der deutschen Waffenstillstandskommission eine Abordnung an dem Sitz der deutschen Waffenstillstandskommission." Vorsitzender des Gremiums war zunächst General der Infanterie Karl Heinrich von Stülpnagel (1886 bis 1944), der aber am 15. Februar 1941 den Befehl über die 17. Armee erhielt und am 13. Februar 1942 dann Militärbefehlshaber in Frankreich wurde, später General der Artillerie Vogl. Präsident der französischen Delegation war zunächst Armeegeneral Charles Huntziger (1880 bis 1941) bis zu seiner Berufung als Kriegsminister in die Vichy-Regierung am 6. September 1940, dann General Doyen, später General Beynet. Tagungsort war der Festsaal des Hotels Nassauer Hof; die französische Delegation war im Hotel Rose untergebracht.
Die italienische Waffenstillstandskommission hatte übrigens ihren Sitz in Turin; zwischen Wiesbaden und Turin waren Verbindungsdelegationen ausgetauscht worden. Die Ausführung der Frankreich diktierten Bedingungen überwachten Kontrollinspektionen im besetzten und unbesetzten Frankreich und in dessen nordafrikanischen Kolonialgebiet. Eine Außenstelle der Kommission, die Waffenstillstandsdelegation für Wirtschaft, befand sich in Paris.
Zum Arbeitsgebiet gehörten die Kontrolle der Demobilmachung und Entwaffnung der französischen Armee, die Kontrolle der französischen „Übergangswehrmacht", deren Bewaffnung und Unterbringung, der Rüstungswirtschaft beziehungsweise Abrüstung, allgemeine wirtschaftliche Fragen, Auslieferung von Kriegs- und Zivilgefangenen und anderes. Die eigentlichen Verhandlungen wurden in „Unterkommissionen" geführt (insbesondere Unterkommission für Heeresfragen, Unterkommission für Marinefragen, Unterkommission für Luftwaffenfragen, Unterkommission für Rüstungswirtschaft).