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Karlsruhe - "Recht auf Kultur" festgeschrieben

Das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe gilt bundesweit als gelungenstes Beispiel für eine praxisorientierte Entwicklung von konkreten Maßnahmen und Strategien. Der Konzeptentwicklung, so Asche, habe die Abkehr von der additiven Haushaltspolitik und die Zuwendung zur konzeptgesteuerten Ausrichtung zugrunde gelegen. Für das vom Gemeinderat verabschiedete Kulturkonzept fungierte der städtische Kulturausschuss als Lenkungsgremium. Entstanden in enger Kooperation zwischen der Verwaltung und den Kultur- und Bildungsschaffenden und als Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes,  benennt es die Leitlinien und Handlungsfelder der kommunalen Kulturpolitik ("Kulturelles Erbe", "Kulturelle und gesellschaftliche Bildung", "Stärkung der Verbindung von Kunst, Wissenschaft und Technologie", "Stadt: Raum für Kultur" und "Kultur und Wirtschaft").

Bestandteil der Entwicklung des Kulturkonzeptes waren Offene Foren mit Bürgerbeteiligung sowie zahlreiche Workshops. In Karlsruhe, das nach den Worten seiner Kulturamtsleiterin das "Recht auf Kultur" mit "Kultur als Grund- und Menschenrecht" festgeschrieben hat, findet einmal jährlich ein großer Kultur-Workshop statt. Das Kulturkonzept, so Asche, sei eine Orientierungshilfe für die kommunale Kulturpolitik, es diene der Unterstützung der Kultur und habe ferner die Planungssicherheit für die Kulturszene zum Ziel. Ihr Appell: Bei der Entwicklung eines Kulturplans seien Herausforderungen wie der demographische Wandel und Migration ebenso zu berücksichtigen wie die Digitalisierung der Kommunikation,  die Internationalisierung des Lebens oder auch der Sanierungsbedarf von Kulturgebäuden.

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