Jahresbericht zur Umsetzung des Kulturentwicklungsplans
Der Ende 2020 beschlossene KEP formuliert die Leitlinien und zentralen Handlungsfelder für die Kulturentwicklung Wiesbadens in den nächsten Jahren. Vorausgegangen war ein mehr als eineinhalbjähriger Planungs- und Beteiligungsprozess mit Kulturschaffenden, Bürgerinnen und Bürgern. Zur Umsetzung des Kulturentwicklungsplans ist das Kulturamt beauftragt, den Umsetzungsprozess, insbesondere die zu bearbeitenden Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge, kontinuierlich fortzuführen. Über den Stand der Umsetzung des KEP wird zur Information der städtischen Gremien und der Öffentlichkeit einmal im Jahr schriftlich berichtet. Darüber hinaus befasst sich der Kulturbeirat in seinen Arbeitssitzungen regelmäßig mit dem Fortgang der Kulturentwicklung.
Das erste Jahr der Umsetzungsphase zum KEP war von der anhaltenden Corona-Pandemie geprägt. Besprechungen und Zusammenkünfte mit einem größeren Teilnehmendenkreis waren ebenso wie viele Veranstaltungsformate Einschränkungen unterworfen. Damit verbunden war eine Konzentration auf solche Maßnahmen und Projekte, die unter den herrschenden Rahmenbedingungen eingeleitet und vorangetrieben werden konnten. Die Schwerpunkte bei der KEP-Umsetzung haben in 2021 auf der Nutzbarmachung zusätzlicher Räume, der Kulturförderung sowie der Sichtbarmachung von Kultur in der Stadt gelegen. Diese Bereiche waren in den Diskussionen zum Kulturentwicklungsplan übereinstimmend als besonders dringlich benannt worden.
Räume: Als zusätzliche Spielstätte für frei arbeitende Ensembles hat im Sommer das „Marleen“ im Lili am Hauptbahnhof neu eröffnet. Von Juni bis Dezember haben 111 Veranstaltungen auf dem Programm gestanden, hinzu kamen 69 Proben. Insgesamt 37 Ensembles beziehungsweise Veranstaltende aller Sparten haben sich im Marleen mit Tanz und Theater, Performances, Konzerten oder Ausstellungen präsentiert. An zusätzlichen Kulturorten folgen 2022 in der Walkmühle der Veranstaltungs- und Konzertraum sowie vier Musikproberäume. Gearbeitet wird an der Einrichtung eines öffentlichen Rechercheportals sowie einer Beratungsstelle zur Unterstützung von Kulturschaffenden auf der Suche nach Arbeits- und Präsentationsräumen, insbesondere für Zwischen- und PopUp-Nutzungen.
Kulturförderung: 2021 wurden mehrere Förderprogramme und Projektfonds für die Sparten Theater, Tanz und Musik neu aufgelegt mit dem Ziel, experimentelle und partizipative Formate zu unterstützen. Dazu gehören das Projektstipendium Maifestspiele sowie die Konzeptions-, Debüt-, Auftritts- und Gastspielförderung. In der Musik fokussieren die neuen Programme gezielt den Nachwuchs sowie jüngere Publikumsgruppen. Breiten Raum bei der Erarbeitung des Kulturentwicklungsplans hatte die Neuausrichtung der institutionellen Kulturförderung eingenommen. Im Zentrum stehen dabei mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die freien, nicht städtischen Kultureinrichtungen durch eine auf vier Jahre verlängerte Förderperiode sowie die Einbindung eines unabhängigen, fachlich besetzten Kuratoriums in das Antragsverfahren. Die Stadtverordnetenversammlung hat 2021 diese aus dem KEP entwickelten Eckpunkte zur Grundlage für die Erarbeitung neuer Kulturförderrichtlinien bestimmt. Das Kulturamt hat bereits zum Haushalt 2022/23 ein standardisiertes Antragsverfahren eingeführt.
Sichtbarkeit: Zur Verbesserung der Wahrnehmung von Kultureinrichtungen und –angeboten in der Stadtgesellschaft konnten zwei Projekte kurzfristig realisiert werden. Ab 2022 ist vorgesehen, mit regelmäßigen Sammelanzeigen im Stadtmagazin "sensor" ein neues Format für die Bewerbung von Kulturveranstaltungen zu etablieren. Präsentiert werden vor allem die Angebote der kleineren Einrichtungen. An eine junge Zielgruppe richten sich die „CULTURE VOUCHER BOOKS“, die erstmals zum Start des Studienjahrs im Herbst 2021 an neue Studierende in Wiesbaden verteilt wurden. Die Hefte enthalten Infos, Ermäßigungen und freie Eintritte. Mit der Kombination von Information und „Schnupperangebot“ soll Interesse geweckt und zu Besuchen angeregt werden. Perspektivisch ist eine Ausdehnung auch auf nicht-studentische Neubürgerinnen und Neubürger vorgesehen.