Inhalt anspringen
Ordnungsamt

Elternmappe

Liebe werdende Eltern, 

bald ist es soweit und Ihre Familie wird sich vergrößern. Ich kann mir gut vorstellen, wie sehr Sie sich schon auf den Nachwuchs freuen. Ich wünsche Ihnen schon jetzt für die gemeinsame Zukunft alles Gute, viel Glück und viele glückliche gemeinsame Momente!

Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis. Damit die zu erledigenden Formalitäten für Sie so gering und transparent wie möglich sind, haben wir für Sie die Elternmappe entworfen. In dieser Elternmappe haben wir Ihnen beschrieben, welche Unterlagen Sie beispielsweise zur Voranmeldung Ihres Kindes benötigen, falls Sie in einer Wiesbadener Klinik entbinden möchten.

Ich empfehle Ihnen gerne die Voranmeldung Ihres Kindes im Standesamt Wiesbaden, damit Sie sich nach der Geburt voll auf Ihr neues Familienglück konzentrieren können. Durch unsere Visualisierungen in der Mappe oder unserem Erklärvideo, erhalten Sie einen Überblick, was Sie bereits alles vor der Geburt erledigen können und welche weiteren Möglichkeiten nach der Geburt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Standesamtes bestehen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Nachwuchs schon vor der Geburt anzumelden ab Beginn der Mutterschutzfrist.


Lassen Sie uns Ihre Unterlagen auf digitalem Weg zukommen und wir bereiten alles vor. Hierfür verwenden Sie unseren digitalen Briefkasten (Öffnet in einem neuen Tab). Bitte nennen Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin und das Krankenhaus, in dem die Entbindung stattfinden soll.

Einen persönlichen Termin im Standesamt benötigen Sie für Vaterschaftsanerkennungen. Zur Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail an geburtenwiesbadende.

In unseren Merkblättern erfahren Sie alles Wichtige über Vaterschaftsanerkennung, Namensgebung und Namenserteilung.

Nach der Geburt füllen Sie bitte die Geburtsanzeige im Krankenhaus vollständig und gut lesbar aus und geben sie dort ab. Das Krankenhaus wird uns diese innerhalb einer Woche übersenden.

Die Geburtsanzeigen werden beim Standesamt so schnell wie möglich bearbeitet.

Sie erhalten von uns drei zweckgebundene gebührenfreie Geburtsurkunden per Post
1. für Kindergeld (Familienkasse)
2. für Elterngeld (Versorgungsamt)
3. für Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
(zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse)

Sollten Sie noch weitere Geburtsurkunden (Öffnet in einem neuen Tab)benötigen, können Sie diese online bestellen.

Maral Koohestanian
Dezernentin für Smart City, Europa und Ordnung

Hinweis

Haben Sie bereits ein Kind in Wiesbaden angemeldet oder hier geheiratet und Ihre Daten sind noch aktuell? Dann ist eine vorgeburtliche Anmeldung nicht nötig. Bitte füllen Sie in der Klinik die Geburtsanzeige vollständig und gut leserlich aus. Nicht verheiratete Eltern beachten bitte unser Merkblatt zur Vaterschaftsanerkennung und Namensgebung. Falls es sich bei Ihnen um gleichgeschlechtliche Eltern handelt, beraten wir Sie gern.

Merkblatt zur Namensgebung

Vornamensgebung
Die sorgeberechtigten Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil bestimmen den/die Vornamen des Kindes. Das Recht der Vornamensgebung ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Dennoch gilt es bestimmte Richtlinien zu beachten. Unter anderem muss der Vorname als solcher erkennbar sein. Bei der Suche nach einem passenden Namen für Ihren Nachwuchs sollten Sie vor allem an das Wohl Ihres Kindes denken und ihm durch die Vornamensgebung nicht schaden.

Wenn Sie Fragen über Zulässigkeit und Herkunft von Namen haben, wenden Sie sich an die Gesellschaft für deutsche Sprache. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig: Gesellschaft für deutsche Sprache e.V., Spiegelgasse 11, 65183 Wiesbaden, Tel: 0900 1888128 (1,86 €/Min.).

Familiennamensgebung
Die Eltern sind verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen:
Das Kind erhält diesen Ehenamen als Familiennamen.

Die Eltern sind verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen:
Beim ersten Kind müssen sich die Eltern entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen soll. Diese Entscheidung hat Bindungswirkung für alle nachfolgenden Geschwisterkinder.

Die Mutter ist ledig
Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt.

Die Eltern sind nicht verheiratet und eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor: 
Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt.

Die Eltern sind nicht verheiratet, eine Vaterschaftsanerkennung und vorgeburtliche Namenserteilung liegt vor: Das Kind erhält den Familiennamen des Vaters (siehe Merkblatt Namenserteilung).

Die Eltern sind nicht verheiratet, eine Vaterschaftsanerkennung und vorgeburtliche Sorgeerklärung liegt vor
Beim ersten Kind müssen sich die Eltern entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen soll. Diese Entscheidung hat Bindungswirkung für alle nachfolgenden Geschwisterkinder.

Den/die Vornamen und den Familiennamen bestimmen Sie nach der Geburt Ihres Kindes in der Klinik (Geburtsanzeige) und bestätigen dies mit Ihren Unterschriften.

Bitte beachten Sie, dass bei der Namensgebung nach ausländischem Recht Abweichungen möglich sind.
Wir beraten Sie diesbezüglich gern.

Merkblatt zur Vaterschaftsanerkennung

Wozu? 
Die Vaterschaftsanerkennung ermöglicht die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes. Durch die Vaterschaftsanerkennung entsteht die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Der Vater wird durch die Vaterschaftsanerkennung nicht sorgeberechtigt.

Wirksamkeit?
Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt zulässig, wird aber erst mit der Geburt des Kindes wirksam. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit sie wirksam wird. Sind die Mutter und/oder der Vater des Kindes minderjährig, müssen die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung geben. Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

Sonderfall?
Qualifizierte Vaterschaftsanerkennung: Falls ein Kind während des Scheidungsverfahrens geboren wird. Hier berät Sie das Standesamt gerne.

Wo & Kosten?
Jugendamt – kostenlos
Standesamt – kostenlos
Notariat – bitte erfragen Sie die Höhe der Kosten bei Ihrem gewünschten Notariat

Merkblatt zur Namenserteilung

Wozu?
Durch die Namenserteilung erteilt der sorgeberechtigte Elternteil (i. d. R. die Mutter) dem Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Elternteils (i. d. R. des Vaters). Die Namenserteilung setzt eine Vaterschaftsanerkennung voraus. Durch eine Namenserteilung ist der Vater nicht automatisch sorgeberechtigt. Die Namenserteilung ist unwiderruflich.

Wirksamkeit?
Die Namenserteilung ist schon vor der Geburt zulässig, wird aber erst mit der Geburt des Kindes wirksam. Der Vater des Kindes muss in die Namenserteilung einwilligen, damit sie wirksam wird.

Wo & Kosten?
Standesamt – 23,50 €Notariat – bitte erfragen Sie die Höhe der Kosten bei Ihrem gewünschten Notariat


Häufig gestellte Fragen

Wir haben Ihnen die wichtigsten Adressen rund um das Thema Kinder zusammengestellt. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich an Ihr Standesamt wenden.

Elterngeld 
Sie erhalten vom Standesamt eine Geburtsurkunde. Mit dieser können Sie das Elterngeld bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beantragen. Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Mainzer Str. 35, 65185 Wiesbaden, Tel: 0611 71570 - E-Mail: poststellehavs-wie.hessende.

Kindergeld
Sie erhalten vom Standesamt eine Geburtsurkunde. Mit dieser können Sie das Kindergeld bei der
Familienkasse beantragen. Familienkasse -Kindergeldstelle-, Agentur für Arbeit, Klarenthaler Str. 34, 65197 Wiesbaden, Tel: 0800 45555-30 - Email: familienkasse-hessenarbeitsagenturde

Mutterschaftshilfe
Sie erhalten vom Standesamt eine Geburtsurkunde. Mit dieser können Sie die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei der Krankenkasse der Mutter beantragen.

Sorgerechtserklärung
Elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern das Recht und die Pflicht haben, für das Kind zu sorgen. Sind die Eltern miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie die Sorge gemeinsam übernehmen. Hierzu ist eine Sorgeerklärung notwendig. Die Sorgeerklärung kann – auch schon vorgeburtlich – bei einem Jugendamt (kostenlos) oder Notar (kostenpflichtig) abgegeben werden. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Zum Thema Sorgerechtserklärung beraten die Jugendämter. Jugendamt Wiesbaden: Tel: 0611 313452 – E-Mail: sozialdienstwiesbadende

Urkundenbestellung
Wie kann man Urkunden bestellen?
Urkunden können direkt online (Öffnet in einem neuen Tab)bestellt werden. Die Ausstellung von Urkunden kostet 12 €, jede weitere 6 €. Für Sozialversicherungszwecke erhalten Sie die Urkunden kostenlos.

Wer kann Urkunden bestellen?
Urkunden können nur berechtigten Personen ausgestellt werden. Berechtigte sind in der Regel Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben dieses Recht nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder wenn sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt werden. Bitte die Berechtigung mit angeben.

Online-Services

Elternmappe

Anschrift

Altes Rathaus
Marktstraße 16
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern’sches Gelände.

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise