Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) eines Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird allen Jugendlichen, deren Hauptwohnsitz in Wiesbaden ist, ausgestellt. Gleichzeitig wird ein Erhebungsbogen ausgegeben, der ausgefüllt bei der ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden muss.
Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin beim Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen online im Terminkalender reservieren.
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Organisationseinheiten
Untersuchungsberechtigungsschein
Anschrift
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.
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Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen