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E-Scooter in Wiesbaden

Abstellen von E-Scootern

E-Tretroller müssen so abgestellt werden, dass sie weder Fußgänger noch andere Verkehrsteilnehmer behindern.

Das Bild zeigt eine Straße mit einer blau markierten Parkfläche für E-Scooter, gekennzeichnet durch ein Schild mit einem „P“ und einem Roller-Symbol. Zwei türkisfarbene E-Scooter stehen dort. Im Hintergrund sind das Theater der Stadt Wiesbaden, die Weihnachtseisbahn und herbstliche Bäume zu sehen. Der Himmel ist bewölkt, und auf dem Boden liegen einige Blätter.

Was ist beim Parken oder Abstellen von E-Scootern zu beachten?

  • Auf Gehwegen ist eine Mindestrestbreite von 1,60 m freizuhalten.
  • Radwege, Fluchtwege, Feuerwehr-Zuwegungen, Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen, Bushaltestellen,
  • Blindenleitsysteme sowie Park- und Grünflächen dürfen nicht blockiert werden.


Am Hauptbahnhof und im Historischen Fünfeck stehen markierte Abstellflächen zur Rückgabe bereit.
Wer falsch abgestellte Roller entdeckt, kann sich an die Anbieter wenden (Dott: 030 56837798, Bolt: 030 568373989). Für Bolt besteht zusätzlich die Möglichkeit, über scooter-melder.de (Öffnet in einem neuen Tab) Missstände zu melden oder die Roller selbst umzusetzen.

Weitere Hinweise zu E-Scootern

Vermietsysteme und Betrieb

Seit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 sind Elektro-Tretroller erlaubt. Bereits seit August sorgen Mietsysteme für frischen Wind im Stadtbild. In Wiesbaden stellen aktuell zwei Anbieter – Dott und Bolt – ihre Roller zur Miete bereit. Unternehmen, die solche Systeme betreiben möchten, müssen eine Sondernutzungserlaubnis beantragen – verbunden mit klar definierten Auflagen. Die Stadt arbeitet eng mit den Betreibern zusammen, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Technische Anforderungen

Alle im öffentlichen Straßenraum eingesetzten E-Tretroller müssen den Vorgaben der eKFV entsprechen. Dazu zählen:

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Funktionierende Licht- und Schalleinrichtungen


Beim Kauf eines privaten Modells ist zudem auf eine gültige Betriebserlaubnis zu achten. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht – der entsprechende Aufkleber am Fahrzeug weist darauf hin. Ohne diesen riskiert man ein Bußgeld.

Altersgrenze und Führerschein

  • Ab 14 Jahren: Grundsätzlich dürfen E-Tretroller ab dem 14. Lebensjahr genutzt werden.
  • Mietangebot: Die meisten Vermieter setzen jedoch Volljährigkeit voraus.
  • Führerschein: Für das Fahren ist kein Führerschein erforderlich.

Zulässige Fahrbereiche

E-Tretroller dürfen auf baulich angelegten Radwegen, gemeinsamen oder getrennten Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen eingesetzt werden. Fehlen solche Flächen, ist das Fahren auf der Fahrbahn oder in verkehrsberuhigten Zonen gestattet.
Wichtig: Gehwege, Fußgängerzonen, Busspuren und Einbahnstraßen (gegen die Fahrtrichtung) sind nur mit dem Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ befahrbar.

Alkohol und Mitfahrer

  • Alkohol: Die Promillegrenzen entsprechen denen beim Autofahren. Bereits 0,5 bis 1,09 Promille können eine Ordnungswidrigkeit (mit Bußgeld und Fahrverbot) darstellen – ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Für Fahranfänger und Personen in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
  • Mitfahrer: Das gleichzeitige Befördern mehrerer Personen ist nicht erlaubt.

Bußgelder bei Verstößen

  • Ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • Ohne Versicherungsplakette: 40 Euro
  • Falsche Nutzung (z. B. Fahren auf dem Gehweg): 15 bis 30 Euro
  • Nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro

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