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Gesellschaft und Soziales

Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Sie soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Abteilung Eingliederungshilfe und Teilhabe der Landeshauptstadt Wiesbaden ist als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig für:

Kinder und Jugendliche bis Sekundarabschluss II mit (drohenden) geistigen und körperlichen Behinderungen. 
Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Wiesbaden als örtlicher Träger der Jugendhilfe zuständig für: 

Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie junge Volljährige (bis max. zur Vollendung des 21. bzw. 23. Lebensjahres) mit einer (drohenden) seelischen Behinderung
Nach Erreichen dieser Altersgrenzen ist in der Regel der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständiger Eingliederungshilfeträger.

Folgende Leistungen können hier beantragt werden:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Hilfen zum Besuch einer Kindertagesstätte
  • Teilhabe an Bildung
  • Assistenzleistungen
  • heilpädagogische Leistungen wie Frühförderung
  • Leistungen zur Mobilität
  • Hilfsmittel
  • Therapieangebote wie zum Beispiel Integrative Lerntherapie oder Autismustherapie
  • Betreuung über Tag und Nacht im Rahmen von besonderen Wohnformen oder stationären Wohngruppen

Die Ziele und Wünsche der leistungsberechtigten Personen stehen im Mittelpunkt der Bedarfsermittlung. Die Durchführung von Gesamtplan- oder Teilhabekonferenzen bzw. Hilfeplangesprächen ist an ihre Zustimmung geknüpft. Sie haben das Recht, Personen ihres Vertrauens zu den Konferenzen und allen Gesprächen im Rahmen der Bedarfsermittlung hinzuzuziehen.

Sie haben ebenfalls das Recht, sich umfassend beraten zu lassen – auch vor bzw. unabhängig von einer Antragstellung.

 

Kontakt und Anfahrt

Eingliederungshilfe und Teilhabe

Anschrift

Eingliederungshilfe und Teilhabe
Kreuzberger Ring 7
65205 Erbenheim

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Das Servicetelefon ist besetzt von Montag bis Mittwoch 9 bis 15 Uhr, sowie Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Die Eingliederungshilfe ist nach telefonischer Vereinbarung geöffnet.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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