Ostfeld - Ein neuer Stadtteil entsteht
Der europaweite städtebauliche und landschaftsplanerische Ideenwettbewerb beginnt
Die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) Ostfeld wurden am 24. Juli 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. In den nächsten Wochen haben Stadtplanungs- und Landschaftsplanungsbüros aus ganz Europa Zeit, um in der ersten Phase des Wettbewerbs ihre gestalterischen Ideen und konzeptionellen Ansätze für die städtebauliche und landschaftsplanerische Gestaltung zu entwickeln.
Lesen Sie mehr zum geplanten intensiven Dialog zwischen den Planungsbüros und der Bevölkerung sowie zur Zusammensetzung des Preisgerichts in der ausführlichen Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie Details rund um den Wettbewerb in der Rubrik "Wettbewerb" auf der Projekthomepage.
Über das Ostfeld
Bezahlbaren Wohnraum und Gewerbeflächen vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt zu schaffen und zugleich gute Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Stadt zu erhalten, sind die wichtigsten Herausforderungen aktueller Stadtentwicklung. Im Südosten der Landeshauptstadt wird ein neuer Stadtteil entstehen, der zukünftig vielen Menschen Raum zum Leben zur Verfügung stellen wird.
Auf 450 Hektar bieten sich im Entwicklungsgebiet Ostfeld einmalige Perspektiven für die wachsende Stadt und insbesondere für eine ausgewogene Verknüpfung zwischen Wohnen, Arbeiten, Natur und Biotopstruktur. Das neue Stadtquartier, das im südlichen Bereich des Entwicklungsgebiets auf zirka 67,5 Hektar entstehen wird, kann Wohnraum für zirka 8.000 bis 12.000 Menschen sichern. Somit bleiben ¾ des gesamten Entwicklungsgebietes frei von Bebauung. Durch die voraussichtliche Ansiedlung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Form einer zentralen All-In-One-Lösung im nördlichen Bereich des Entwicklungsgebietes (B1) wird auf zirka 26,5 Hektar ein Büro- und Gewerbestandort mit bis zu 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen.
Am 17. September 2020 wurden neben dem Beschluss der Entwicklungssatzung zahlreiche politische Vorgaben beschlossen, die eine hohe Qualität des neuen Stadtteils sichern werden. So soll in dem Entwicklungsgebiet ein CO2-neutrales Stadtquartier entstehen. Mindestens 30 Prozent der Wohnungen sollen sozialgebunden realisiert werden, angestrebt werden darüber hinaus 10 Prozent gemeinwohlorientierte Wohnformen wie Genossenschaftswohnungen, Mehrgenerationenhäuser, Projekte von Wohninitiativen und Bundeswohnungen. Die Planung muss eine gute soziale Mischung sicherstellen. Um dafür eine Vielfalt der Wohnformen zu ermöglichen, sollen die Vorgaben vorrangig auf dem Wege der Konzeptvergabe erfolgen. Zum Schutz des Stadtteils vor Lärm sollen aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Das Stadtquartier ist als ein überwiegend autoreduzierter Ort mit Quartiersgaragen und einer optimalen ÖPNV-Anbindung durch ein schienengebundenes Angebot, das auch die Verknüpfung zum Gewerbestandort im Norden sichern sollte, vorgesehen. Eine optimale Fahrradinfrastruktur soll das neue Stadtquartier sowohl in seinem Inneren als auch nach außen (Rheinufer, Mainz, Innenstadt Wiesbaden, umliegende Stadtteile und in Richtung Taunus) vernetzen.
Darüber hinaus wird der gesamte Planungsprozess durch eine umfassende Kommunikationsstrategie, die eine intensive Bürgerbeteiligung vorsieht, begleitet. Die Qualität der Planung wird durch Gutachten und Analysen, insbesondere zu Verkehr, Immissionen, (Flug-)Lärm und Klima abgesichert. Ebenso ist die Einbindung externer Klima- und Verkehrsexpertinnen und -experten vorgesehen. Auf dieser Grundlage werden stadt- und freiraumplanerische Wettbewerbe vorbereitet und durchgeführt.
Die Entwicklungssatzung Ostfeld
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 17. September 2020 auch beschlossen, dass die Entwicklungssatzung ortsüblich bekannt zu machen ist, sobald der Genehmigungsbescheid zur Zielabweichung von der oberen Landesplanungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, vorliegt. Dem Zielabweichungsverfahren wurde am 7. Mai 2021 seitens der Regionalversammlung zugestimmt.
Im Zuge der Bekanntmachung war die Entwicklungssatzung nebst Anlagen vom 6. Juli bis 9. August 2021 öffentlich ausgelegt. Seit dem 10. August 2021 ist die Satzung der Landeshauptstadt Wiesbaden über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Ostfeld" rechtskräftig.
Die sogenannten Entwicklungsvermerke über die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme wurden durch das Grundbuchamt gemäß § 165 Absatz 9 Baugesetzbuch (BauGB) in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke eingetragen.
Die Satzung wird dauerhaft zur Einsicht beim Stadtplanungsamt bereitgehalten und ist unten stehend zum Download zur Verfügung gestellt. Über den Inhalt der vorstehend genannten Unterlagen wird zudem auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dokumente
- Entwicklungssatzung Ostfeld (PDF / 314,99 KB)
- Übersicht über den Geltungsbereich DinA4 (PDF / 1,07 MB)
- Übersicht über den Geltungsbereich DinA0 (PDF / 1,24 MB)
- Übersicht über das Anpassungsgebiet Am Fort Biehler (PDF / 306,97 KB)
- Begründung zur Satzung (PDF / 345,99 KB)
- Zusammenfassende Erklärung Entwicklungssatzung (PDF / 143,95 KB)
- Beschluss Nr.0294 der Stadtverordnetenversammlung vom 17.09.2020 (PDF / 94,12 KB)