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Ordnungsamt

Änderungen nach dem Gesetz der Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Seit dem 01.11.2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Damit ist es nun möglich, durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen im Geburtenregister zu ändern.

Bevor Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt abgeben können, muss der Änderungswunsch angemeldet werden.

Dies ist seit dem 1. August 2024 auf schriftlichem Wege möglich. 

Nutzen Sie hierfür den Vordruck zur schriftlichen Anmeldung Ihres Änderungswunsches und das Informationsblatt.

Nach Ablauf einer 3-monatigen Frist kann dann die persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben und die Änderungswünsche in das Geburtenregister eingetragen werden.

Diese Dienstleistung wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.

Änderungen nach dem Gesetz der Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Anschrift

Altes Rathaus
Marktstraße 16
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

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ÖPNV: Haltestelle Dern’sches Gelände.

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