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Antragsverfahren für lokale 5G-Funkanwendungen gestartet

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Wiesbaden unterstützt interessierte heimische Unternehmen bei Fragen zum Antragsverfahren für lokale 5G-Funkanwendungen.

Vor wenigen Tagen hat die Bundesnetzagentur hat das Antragsverfahren für lokale 5G-Funkanwendungen gestartet. Mit den Frequenzen für lokale Anwendungen und Campus-Netze soll die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft gefördert werden, damit Deutschland eine Vorreiterrolle, zum Beispiel im Bereich Industrie 4.0, einnehmen kann.

Die Bundesnetzagentur stellt daher für lokale Netze den Frequenzbereich von 3.700 bis 3.800 MHz bereit. Die Frequenzen bieten sich insbesondere für Industrie 4.0-Anwendungen an, wo Maschinen mit Maschinen in Echtzeit kommunizieren. Auch die Land- und Forstwirtschaft sind mögliche Einsatzgebiete. Antragsteller sind nicht die Kommunen, sondern die Unternehmen und Betriebe selbst. Für Frequenzzuteilungen werden Gebühren erhoben, die laut Bundesnetzagentur abhängig von der beantragten Bandbreite und der Größe des abgedeckten Gebietes sind. Die vorgesehene Gebührenstruktur soll ermöglichen, dass auch Geschäftsmodelle von Start-Ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie landwirtschaftlichen Anwendungen realisiert werden können. Unternehmen können Anträge bis 2040 stellen.

Basis für die Frequenzzuteilungen ist die Verwaltungsvorschrift "Lokales Breitband". Antragsformblätter finden sich unter bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Wiesbaden unterstützt interessierte Unternehmen bei Fragen zum Verfahren. Schicken Sie uns hierzu eine Mail an wirtschaftwiesbadende oder rufen Sie uns an unter Telefon 0611 / 31-3131.

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