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Initiative Inklusion

Das Bund-Länderprogramm "Initiative Inklusion" will mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erreichen.

Das Bund-Länderprogramm "Initiative Inklusion" will mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erreichen, damit mehr schwerbehinderte Menschen Seite an Seite mit nicht behinderten Menschen arbeiten.

Rund 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds stehen während der achtjährigen Laufzeit bis 2018 zur Verfügung.

Das Programm ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ebenso des Hessischen Aktionsplanes.

Das Programm setzt folgende Schwerpunkte

  1. Förderung der beruflichen Orientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler - Laufzeit bis 2014
  2. Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und der Hinführung zu Ausbildung und Beschäftigung - Laufzeit bis 2016
  3. Förderung der Beschäftigung älterer schwerbehinderter Menschen (50+) – Laufzeit bis 2018
  4. Förderung der Inklusionskompetenz der Kammern

Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler

In den nächsten zwei Jahren sollen schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beruflich intensiv orientiert werden. Zu den Kerninhalten gehören neben einer Potenzialanalyse insbesondere berufliche Praktika. Sie sollen vorrangig in Betrieben durchgeführt, begleitet und für den anschließenden Orientierungsprozess ausgewertet werden. Neben den Schülerinnen und Schülern selbst werden auch Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und die zuständigen Leistungsträger beteiligt. Mittelfristig soll so ein breites Angebot an Berufsorientierungsmaßnahmen aufgebaut werden.

Betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen

In den nächsten fünf Jahren werden bundesweit 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, 1.300 neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. In Hessen sollen über 100 Ausbildungsplätze geschaffen werden. Es handelt sich um Prämiengewährungen an potentielle Ausbildungsgeber und Strukturförderung im Sinne von Heranführungs- und Begleitungsmaßnahmen.

Arbeitsplätze für ältere (über 50-Jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen

In den nächsten vier Jahren werden 40 Millionen Euro mit dem Ziel zur Verfügung gestellt, 4.000 Arbeitsplätze zu schaffen. Ältere behinderte und schwerbehinderte Arbeitslose werden aber insbesondere auch durch Leistungen der Arbeitsförderung, etwa durch spezielle Eingliederungszuschüsse, bei der Aufnahme einer Beschäftigung gezielt unterstützt. Für Hessen sollen bis 2018 über 300 neu bereitgestellte Arbeitsplätze mit einer Prämie gefördert werden.

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