Landespreis "Beschäftigung und Integration"
Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze monatlich verfügen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten die erleichterten Bestimmungen bei der Erfüllung der Beschäftigungsquote. Zahlreiche Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Diese positiven Beispiele werden allerdings eher selten in das öffentliche Bewusstsein gerückt.
Der Landespreis "Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen" ist daher eine Auszeichnung für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen, der seit 2006 an privatwirtschaftliche Unternehmen, die über das gesetzliche Maß hinaus schwerbehinderte Menschen fördern, vergeben wird.
Der mit 3.000 Euro dotierte Preis soll dazu beitragen, dass dieses besondere Engagement honoriert und öffentlich bekannt gemacht wird. Bewerbungen können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres online oder schriftlich unter Verwendung der unten verlinkten Vorlage eingereicht werden.