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Hessischer Gründerpreis

Der Hessische Gründerpreis wird jährlich ausgelobt. Er zeichnet erfolgreiche Gründungen aus, würdigt die erbrachten Leistungen und stellt diese pressewirksam dar.

Der Hessische Gründerpreis zeichnet erfolgreiche Gründungen aus, würdigt die erbrachten Leistungen und stellt diese pressewirksam dar.

Die Halbfinalisten und die Finalisten werden in die immer stärker werdende Öffentlichkeitsarbeit rund um den Gründerpreis einbezogen. Sie erhalten so eine Bühne und erhöhen ihren Bekanntheitsgrad signifikant.

Bewerbung und Termine 2023

  • Bewerbungsfrist: 28. März bis 7. Juli 2023
  • Bekanntgabe der Halbfinalisten: 24. Juli 2023
  • Halbfinale: 26. September 2023
  • Finale: 17. November 2023 

Kriterien für die Teilnahme

  • Die Selbständigkeit wird noch nicht mehr als fünf Jahre ausgeführt (2019 bis 2023)
  • Studentin/Student, Doktorrandin/Doktorrand oder Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule sind in der Kategorie "Gründung aus der Hochschule" von dieser Teilnahmebedingung entbunden
  • Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Hessen

Kategorien

Der Hessische Gründerpreis wird in vier Kategorien vergeben:

  • Gesellschaftliche Wirkung
  • Innovative Geschäftsidee
  • Zukunftsfähige Nachfolge
  • Gründung aus der Hochschule

Eine Jury wählte am 24. Juli in diesen vier Kategorien die jeweils zwölf überzeugendsten Unternehmen für das Halbfinale aus. Diese 48 Halbfinalisten pitchen am 26. September 2023 vor einer großen Jury, die in jeder Kategorie auf drei reduziert – insgesamt also zwölf Finalisten, die im Rahmen der Fachtagung der hessischen Gründerfördereram 17. November 2023 mit Messeständen und kurzen Pitches gegeneinander antreten. Am Abend werden die Preisträger im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet.

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