Mietzuschuss für Gründungen
Das Programm der Landeshauptstadt Wiesbaden senkt die Anlaufkosten derjenigen Gründerinnen und Gründer, die für die Entwicklung, Aufnahme und Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit Räume im Stadtgebiet Wiesbadens anmieten. Ziel ist es, diesen Ausbau des Unternehmens in den ersten drei Jahren zu unterstützen. Es werden 80 Prozent der Kaltmiete (ohne Nebenkosten) gefördert, bis maximal 500 Euro pro Monat.
Gründungen sollen einen innovativen Charakter besitzen. Schwerpunkte wie Social Impact, Gesundheit, Handwerk, Industrie, Technologie oder Nachhaltigkeit erhalten dabei eine besondere Gewichtung.
Anforderungen an die Gründung:
- Der Firmensitz muss in Wiesbaden liegen,
- die Gründung darf nicht älter als drei Jahre sein,
- das Mietobjekt kommt den Ansprüchen einer Gründung entgegen,
- die Gründung ist wirtschaftlich tragfähig,
- die Gründung muss in einem Termin persönlich eingehend besprochen (auch online möglich) werden.
Weitere Informationen zu den Anforderungen auf Anfrage.
Notwendige Dokumente für einen Antrag:
- Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Dokumente,
- Sofern erforderlich Dokumente über Genehmigung der Gewerbeausführung,
- Der vollständige Business Plan (auch mit der geplanten Finanzierung),
- Tragfähigkeitsgutachten einer fachkundigen Stelle,
- Hierbei handelt es sich um eine fachkundige Beurteilung des Businessplans durch eine externe Stelle.
- Kopie des Mietvertrages,
- De-Minimis Erklärung
- Zustimmung zur DSGVO
Die Anträge für den Zuschuss können bis Ende des Jahres eingereicht werden. Nach dem Eingang aller Unterlagen werden die Bewerber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.
Während der Förderung und Antragsstellung werden die Gründer intensiv vom Team "Gründungsservice und junge Unternehmen" im Referat für Wirtschaft und Beschäftigung begleitet und unterstützt.