Bestattung – Nutzungsrecht verlängern
Eine Verlängerung der Ruhefrist ist nur bei Wahlgrabstätten möglich und zwar im Rahmen einer neuen Bestattung oder zum Erhalt der Grabfläche. Nach einer neuen Bestattung muss die Nutzungszeit auf die volle Ruhefrist (20/30 Jahre) verlängert werden. Ohne neue Belegung kann die Ruhefrist um fünf Jahre verlängert werden. Die Gebühr richtet sich nach Grablage, Friedhof und Verlängerungsjahre.
Unterlagen
Mitzubringen sind: Angaben über die Grablage, deren Ruhefrsit verlängert werden soll.
Hinweise
Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.
Standort und Anfahrt
- Grünflächenamt (67)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)